Corona-Spezial: Aufbruchspaket verabschiedet und die Finanzierung gesichert

Die Bewältigung der Corona-Pandemie ist ein Marathonlauf – gesundheitlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich. In dieser Woche sind wir unserem Ziel wieder ein großes Stück näher gekommen. Wir haben große Teile unseres Aufbruchspakets gesetzlich umgesetzt und die Finanzierung der Konjunkturmaßnahmen mit dem Zweiten Nachtragshaushalt gesichert.

Vitaminspritze:
130 Milliarden Euro für unsere Zukunft – gut für Unternehmen, Bürger, Kommunen und die Kultur

Unser Aufbruchspaket wird die Wirtschaft nach dem Corona-Lockdown wieder ankurbeln. Wir investieren bis Ende 2021 130 Mrd. Euro zusätzlich in Maßnahmen, die den Unternehmen, den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen beim Neustart helfen – und in Innovationen, die Wachstum und Arbeit auch langfristig sichern. 120 Mrd. Euro investiert allein der Bund. Das Paket trägt dabei eindeutig die Handschrift der Union.

Die Schwerpunkte im Überblick + Faktencheck:

  1. Steuerliche Entlastungen durch das zweite Steuerhilfegesetz
  • Der Mehrwertsteuersatz sinkt vom 1. Juli bis Ende 2020 von 19 auf 16%, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 auf 5% – das belebt die Wirtschaft auf breiter Basis und hilft Geringverdienern.
  • Wir modernisieren das Unternehmenssteuerrecht, u.a. durch eine Option zur Körperschaftssteuer für Personenunternehmen.
  • Unternehmen können ihre in 2019 erzielten Gewinne steuerlich mit Verlusten aus 2020 und 2021 direkt verrechnen. Dazu wird der steuerliche Verlustrücktrag für 2020 und 2021 auf 5 Mio. EUR (10 Mio. EUR bei Zusammenveranlagung) unbürokratisch erweitert.
  • Der Freibetrag bei der Gewerbesteuer für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nummer 1 GewStG wird auf 200.000 Euro erhöht.
  • Der Kinderbonus von 300 Euro für jedes Kind hilft den Familien. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten im September und Oktober automatisch gemeinsam mit dem Kindergeld. Der Kinderbonus wird analog zum Kindergeld beim Kinderfreibetrag berücksichtigt. Auch Familien, deren Kinder bis Ende des Jahres geboren werden, erhalten das Geld.
  • Wir unterstützen Alleinerziehende 2020 und 2021 durch eine Anhebung des steuerlichen Entlastungsbetrages auf 4008 Euro.
  • Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, können Unternehmen 2020 und 2021 eine degressive Abschreibung bis zu 25% in Anspruch nehmen.
  • Wir belohnen das Forschen und verdoppeln die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung bis 2025 auf maximal 1 Mio. Euro pro Jahr.

  1. Freiwillige Gutscheinlösung bei Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen, die vor dem 8. März gebucht und später wegen Corona abgesagt wurden, können Veranstalter den Kunden künftig auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten – anstelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises.

Die Bundesregierung will den Wert der Gutscheine neben der gesetzlichen Insolvenzabsicherung zusätzlich bis zur vollen Höhe durch eine ergänzende staatliche Absicherung garantieren. So schützen wir die Reisebranche vor Insolvenzen und bieten Verbrauchern gleichzeitig eine attraktive, unkomplizierte und sichere Alternative zu einem sofortigen Erstattungsanspruch. Die Bundesregierung erfüllt damit die Vorgaben der EU-Pauschalreiserichtlinie und der EU-Kommission, die eine verpflichtende Gutscheinlösung verbieten.

Wir hätten uns als Alternative insgesamt auch eine Fonds-Lösung des Staates vorstellen können, aber leider gab es dafür keine Mehrheit. Dies wäre ein fairer Interessensausgleich gewesen, der weder Unternehmen noch Verbraucher über Gebühr belastet hätte.

 

 

  1. Nachtragshaushalt sichert die Finanzierung

Die Finanzierung dieser Maßnahmen haben wir durch den zweiten Nachtragshaushalt gesichert, der zusätzliche Schulden für 2020 von 61,8 Mrd. Euro umfasst – etwas weniger als noch vor zwei Wochen geplant. Damit steigt die gesamte Neuverschuldung des Bundes in diesem Jahr auf knapp 218 Mrd. Euro. Der Bundeshaushalt wächst auf knapp 509 Mrd. Euro an.

Diese historische Neuverschuldung macht niemanden glücklich. Aber sie ist wegen dem großen wirtschaftlichen Einbruch durch die Corona-Krise unbedingt notwendig. Die Rückzahlung ist durch einen Tilgungsplan gewährleistet und läuft ab 2023 über 20 Jahre. Das schaffen wir ohne neue Steuern und Abgaben, denn das Aufbruchspaket wird dafür sorgen, dass die Konjunktur nach dem Corona-Lockdown wieder anspringt.

Die neuen Schulden machen auch viele weitere neue Hilfsmaßnahmen aus dem Aufbruchspaket überhaupt erst möglich, allen voran die Überbrückungshilfen für Unternehmen, den Neustart für die Kultur und die Hilfen für Kommunen:

  1. Überbrückungshilfen für Betriebe

Der Nachtragshaushalt sichert die Ausgaben von 25 Mrd. Euro für die neuen Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen von Juni bis August, besonders in stark betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Reisebüros, Schausteller und Veranstalter. Dafür war keine weitere gesetzliche Maßnahme nötig.

Die Voraussetzung: Umsatzrückgang Corona-bedingt im April und Mai um mindestens 60 % gegenüber den Vorjahresmonaten und mindestens 50% von Juni bis August. Erstattet werden 50 bis 80% der fixen Betriebskosten – bei Reisebüros gehören dazu auch entgangene Provisionen -, aber maximal 150.000 Euro für drei Monate insgesamt, bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte maximal 9.000 Euro, bis 10 Beschäftigte 15.000 Euro.

Auch Gemeinnützige Unternehmen erhalten Zugang zu den Überbrückungshilfen und darüber hinaus zu einem Kreditsonderprogramm der KfW mit 1 Mrd. Euro mit Haftungsfreistellung durch den Bund von 80%.

  1. Neustart für die Kultur

Corona hat den Kulturbetrieb so hart wie kaum einen anderen Bereich getroffen. Mit dem Nachtragshaushalt haben wir deshalb auch das Programm „Neustart Kultur“ beschlossen. Mit 1 Mrd. Euro zusätzlich sichern wir die Zukunft unserer Kulturlandschaft. Was genau damit geplant ist, finden Sie hier.

 

 

Nur eine lebendige Kulturlandschaft mit Bühnen, Betrieben und Einrichtungen schafft Erwerbsmöglichkeiten für Künstler und Kulturschaffende und kann unsere Gesellschaft auf vielfältige Art bereichern. Deshalb werden wir auch auf Bundesebene weiterhin genau hinsehen, wo wir gegebenenfalls noch nachsteuern müssen. Gerade die Bühnenkünstler werden zu denjenigen gehören, die am längsten von der Krise betroffen sind. Die für die Kulturförderung zuständigen Länder sind ihrerseits aufgefordert, ihre Hilfsinstrumente laufend zu überprüfen.

  1. Hilfen für Kommunen

Der Nachtragshaushalt ermöglicht gleichzeitig die Unterstützung unserer Kommunen durch das Aufbruchspaket. Damit setzen wir ein starkes Zeichen für unsere Städte und Gemeinden:

  • Der Bund erhöht seinen Anteil bei den Unterkunftskosten für Sozialhilfeempfänger um 4 Mrd. Euro jährlich. Das hilft besonders strukturschwachen Kommunen und verhindert, dass die Schere zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kommunen noch weiter auseinander geht.
  • Wir sorgen dafür, dass die coronabedingten Ausfälle bei der Gewerbesteuer in Höhe von fast 12 Mrd. durch Bund und Länder ersetzt werden. So werden die Kommunen vor höheren Kassenkrediten geschützt.
  • Wir fördern kommunale Investitionen in Kinderbetreuung und Ganztagsschulangebote, in Klimaschutz und digitale Infrastruktur mit zusätzlichen Milliarden-Beträgen. Auch die Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit 4 Mrd. Euro stärkt die Arbeit der Kommunen vor Ort.
  • Die Einnahmeausfälle von 259 Mio. Euro für die Kommunen durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer werden ausgeglichen.

Zur konkreten Umsetzen der kommunalen Hilfen haben wir teilweise noch weitere Gesetze in erster Lesung in den Bundestag eingebracht, die wir nach der Sommerpause beschließen werden.

  1. Stark und nachhaltig durch Innovationen

Für mich als Forschungspolitiker besonders wichtig, aber finanziell in diesem Jahr noch nicht relevant: Fast die Hälfte der 130 Mrd. Euro des Aufbruchspakets werden in Zukunftsbereiche wie Digitalisierung, Quantentechnologien, Künstliche Intelligenz, Klimaschutz und Wasserstoffwirtschaft fließen.

 

 

Um die Treibhausgasemissionen zu senken, werden wir den Umstieg von fossilen Energieträgern auf Wasserstoff besonders in der Industrie fördern. Auch bei der Mobilität wird Klimaschutz großgeschrieben: Wir verdoppeln die Umweltprämie für Elektroautos, bauen die Ladesäulen-Infrastruktur aus und fördern die Entwicklung von Elektromobilität und Batteriezellen.

Damit machen wir Deutschland auch mittel- und langfristig konkurrenzfähiger, innovativer und nachhaltiger – und werden fit für die Zukunft im immer härteren globalen Innovationswettlauf.