Wahlrechtsreform

Endlich! Der Koalitionsausschuss hat sich auf Drängen der Unionsfraktion nach wochenlangem Ringen auch auf eine schrittweise Wahlrechtsreform geeinigt, um die Zahl der Abgeordneten dauerhaft zu begrenzen. Dabei konnten dank des Verhandlungsgeschicks unseres Franktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus (Foto, aus der digitalen Fraktionssitzung) viele unserer Vorstellungen durchsetzen.

Dies ist das Modell, das wir ab 2021 umsetzen wollen:

  • Zur Bundestagswahl 2001 bleibt die Zahl der 299 Wahlkreise zunächst gleich.
  • Neu wird sein, dass Überhangmandate teilweise mit Listenmandaten der gleichen Partei verrechnet und gleichzeitig die Mandate föderal ausgewogen verteilt werden können.
  • Bei mehr als 598 Mandaten bleiben außerdem bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen.
  • Zur Bundestagswahl 2025 wird die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert.
  • Noch in dieser Wahlperiode wird eine Reformkommission eingesetzt, die auch weitere Fragen bearbeiten soll, z.B. zum Wahlalter 16 Jahre, zur Dauer der Legislaturperiode und zur gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag.