Bevor ein europäischer Staat Mitglied in der EU werden darf, muss er strenge Kriterien erfüllen und sich insbesondere zu den europäischen Grundwerten Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Religionsfreiheit bekennen.
Wenn ein Staat erst einmal EU-Mitglied ist und dann gegen diese Regeln verstößt – wie aktuell Ungarn, Polen und Rumänien -, haben wir heute leider viel zu wenige Instrumente, um die Rechtsstaatlichkeit und Demokratie wieder effektiv durchzusetzen.
Im Ausschuss Menschenrechte waren wir uns weitgehend einig, dass wir ein umfassendes Konzept und neue Instrumente brauchen um Verstöße gegen EU-Recht schrittweise zu sanktionieren. Wie genau das aussehen soll – darüber müssen wir noch länger und intensiver diskutieren.
Dabei greifen wir gerne auch die vielen guten Vorschläge auf, die die Grünen in einem Antrag gemacht haben – auch wenn ich den Antrag selbst als Berichterstatter für meine Fraktion ablehnen musste, weil wir dieses Konzept in einigen Punkten noch nicht für überzeugend genug halten.