Gut für Eltern – gut für Kinder

Wir wollen berufstätige Eltern entlasten und deshalb den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2025 auch auf Kinder im Grundschulalter ausweiten.

Um die Finanzierung zu sichern, haben wir jetzt das Ganztagsfinanzierungsgesetz in erster Lesung beraten. Der Bund unterstützt damit die Länder in dieser Legislaturperiode mit insgesamt 2 Mrd. Euro aus einem Sonderfonds beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung.

Ein großer Pluspunkt: Die Kinder sollen nicht nur reine Betreuungsangebote erhalten, sondern auch zusätzlilche Bildungsangebote, mit denen viele von ihnen individuell gefördert werden können.