4. November: 70 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention

Ein großer Fortschritt für die Menschenrechte in Europa:

Vor 70 Jahren, am 4. November 1950, hat der Europarat in Rom die „Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ verabschiedet. In Kraft getreten ist sie dann am 3. September 1953. Diese 12 Staaten waren von Anfang an dabei: Belgien, Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, die Türkei und das Vereinigte Königreich.

Die Europäische Menschrechtskonvention wurde seitdem durch mehrere Zusatzprotokolle ergänzt und garantiert seitdem den Bürgern der Unterzeichnerstaaten die Grundfreiheiten und hat insbesondere die Todesstrafe, Folter, Zwangsarbeit, erniedrigende Strafen und Diskriminierung verboten. Die in der Konvention verankerten Klage- und Rechtsschutzinstrumente werden durch den 1959 gegründeten und 2008 grundlegend reformierten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg garantiert.

Damit ist die Konvention verbindlicher als die zwei Jahre zuvor verabschiedete Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten NationenHeute bekennen sich 47 Staaten zur Europäischen Menschenrechtskonvention, inklusive Russland – aber noch nicht die EU als Ganzes. Die Beitrittsverhandlungen dazu laufen jedoch.

Die Konvention ist unverzichtbar. Denn auch in Europa müssen wir die Menschenrechte und die europäischen Werte jeden Tag aufs Neue verteidigen. Das zeigen die Einschränkung der Pressefreiheit und der Rechtsstaatlichkeit in einigen Vertragsstaaten – aber auch die zunehmenden Hassreden und Hetzen im Netz.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Foto: Erich Westendarp CCO 1.0 Universal