Corona Spezial: Infektionsschutzgesetz wird erneut angepasst

Der Kampf gegen die Pandemie geht mit voller Kraft weiter: Der Bundestag hat das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in erster Lesung beraten und bestimmt damit weiter den Kurs des Handelns.

Die Ziele konkret:

  • Schutzimpfungen und Tests soll es auch für Nichtversicherte
  • Tiermedizinische und zahnärztliche Laborkapazitäten und nichtmedizinisches Personal sollen für die Auswertung von Corona-Tests genutzt werden.
  • Es gibt Entschädigungsregelungen etwa für Eltern, deren Kinder in Quarantäne müssen.
  • Wenn Sie trotz Corona eine Reise planen:
    es gibt für Sie keinen Ausgleich mehr für Ihren Verdienstausfall in Quarantäne, wenn Sie aus einem Risikogebiet nach Hause zurückkehren und vor der Reise wussten, dass Ihr Ziel als Risikogebiet ausgewiesen ist.
  • Wir listen detailliert auf, mit welchen Schutzmaßnahmen Bund und Länder ermächtigt werden, um die schwierige Lage in den Griff zu bekommen, darunter die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, Reisebeschränkungen sowie die Schließung von gastronomischen Betrieben, von Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Die Schutzmaßnahmen sollen sich im Wesentlichen auf das Infektionsgeschehen in den Regionen beziehen – insbesondere dort, wo der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten wird.

Diese Änderungen des Infektionsschutzgesetzes werden helfen, die Testkapazitäten auszuweiten, die Schutzimpfungen vorzubereiten und die Maßnahmen gegen die Pandemie gerichtsfest zu machen.

Und hier noch ein mal die Übersicht über alle aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen und die Corona-Hilfen.

Weitere Debatteninfos

Die Infos zu allen Plenardebatten – darunter auch über unseren Antrag zur Unterstützung der Demokratie in Belarus – finden Sie hier und in den Plenarprotokollen.