Migrationspaket für qualifizierte Zuwanderung und mehr Abschiebungen

Dass die Koalition intensiv und vertrauensvoll zusammenarbeitet, zeigt das umfangreiche Paket zahlreicher Migrationsgesetze, das wir heute verabschiedet haben. Die beiden Eckpfeiler dieses Pakets sind das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und das Geordnete-Rückkehr-Gesetz.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wollen wir den bedarfsgerechten Zuzug qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erleichtern, um den wachsenden Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen und unseren Wirtschaftsstandort zu sichern.

Wir verbessern insbesondere die Zuwanderungsmöglichkeiten für IT-Spezialisten ohne formalen Studienabschluss und für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung – z.B. in den Bereichen Handwerk und Pflege. Außerdem verbessern wir die Maßnahmen zur Nachqualifizierung, wenn das Berufsbild im Ausland nicht ganz vergleichbar ist mit einem deutschen Berufsabschluss. Zudem können angehende Spezialisten – ebenso wie jetzt schon Akademiker – künftig auch ohne Arbeitsvertrag einreisen und sechs Monate lang einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz suchen, sofern sie ihren Aufenthalt selbst finanzieren. Neu sind auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren auf Antrag der Arbeitgeber und die zentrale Servicestelle zur schnelleren Prüfung der Qualifikationen und weiterer Verfahren. Um eine Zuwanderung in die Altersgrundsicherung zu verhindern, müssen beruflich Qualifizierte über 45 Jahre ein Mindestgehalt oder eine angemessene Altersversorgung nachweisen.

Die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten ist nur eine von drei Säulen unserer umfassenden Fachkräftestrategie. Gleichzeitig wollen wir mehr Fachkräfte aus anderen EU-Staaten gewinnen und die Aus- und Fortbildung von Fachkräften in Deutschland weiter verbessern.

Mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz wollen wir Fehlanreize vermeiden und die illegale Einwanderung begrenzen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir deutliche Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf erreicht und haben z.B. den Ausreisegewahrsam so ausgestaltet, dass er das Untertauchen zur Verhinderung der Abschiebung erschwert.

Zudem erleichtert bundesweites Recht zum Betreten von Wohnungen die Durchführung der Abschiebung. Gleichzeitig wird ein neuer Duldungsstatus für Personen mit ungeklärter Identität geschaffen, die ihre Abschiebung selbst verhindern – u.a. mit einem Erwerbtätigkeitsverbot und einer Wohnsitzauflage. Wir führen die Mitwirkungshaft ein, wenn Ausländer bestimmten Anordnungen zur Identitätsfeststellung nicht nachkommen. Die zentrale Unterbringung von Asylsuchenden wird von derzeit sechs auf bis zu achtzehn Monate verlängert.

Beide Gesetze sind Teil unserer steuernden Migrationspolitik: Wir erleichtern die legale Zuwanderung von Personen, die uns helfen und die wir auf dem Arbeitsmarkt benötigen. Und wir setzen die Ausreisepflicht gegenüber den Menschen durch, die unser Land verlassen müssen, da sie nicht schutzbedürftig sind.