Corona Spezial: Konfuse Corona-Politik der Regierung - konfuse Impfpflichtdebatte der Koalition im Bundestag!

Weniger Schutz – mehr Rechtsunsicherheit: weiter Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz

Nach dem Ende der Übergangsfrist für die Länder und dem Auslaufen fast aller Corona-Schutzmaßnahmen am 2. April steht das neue Infektionsschutzgesetz weiter in der Kritik. Zumindest die Maskenpflicht in Innenräumen wäre angesichts der hohen Infektionszahlen auch aus meiner Sicht noch für einige Wochen sinnvoll gewesen.

Auch bei der neuen Hotspotregelung werden die Länder alleingelassen, denn es gibt keine klaren Kriterien dafür, wann eine Hotspotregelung mit schärferen Schutzmaßnahmen in Betracht kommen kann. Entsprechend unterschiedlich legen die Juristen in den Ländern das Infektionsschutzgesetz an dieser Stelle aus. Und wie die neuen Hotspots Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zeigen: Es droht genau der Flickenteppich, vor dem wir als Unionsfraktion bei der Verabschiedung des Gesetzes gewarnt haben.

Vor und Zurück bei der freiwilligen Isolation von Infizierten

Damit nicht genug, und man reibt man sich verwundert die Augen: Werden Regierungsentscheidungen nicht mehr im Bundeskabinett getroffen, sondern in Talk-Shows, wie Bundesgesundheitsminister Lauterbach jetzt gezeigt hat? Das Hin und Her zur Isolationspflicht von Corona-Infizierten ist nicht gerade dazu geeignet, das Vertrauen in die Politik zu stärken.

Nach heutigem Stand gilt: Der Gesundheitsminister hat die zunächst zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten nach großer Kritik von allen Seiten wieder zurückgezogen. Die Isolationspflicht für Infizierte soll also bleiben. Aber sie wird ab 1. Mai auf 5 Tage verkürzt. Auf die Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen wird dann tatsächlich verzichtet, um die Gesundheitsämter zu entlasten.

Impfpflicht ab 60 gescheitert

Kein Zeugnis guter Regierungsführung: Die Impflichtdebatte hat sich zuletzt zu einem regelrechten Krimi entwickelt. Die Tricksereien der Ampel-Fraktionen in letzter Minute, der mit heißer Nadel gestrickte Kompromissvorschlag, der Versuch, bewährte Abstimmungspraktiken zu umgehen: all das erfreulicherweise ohne Erfolg.

Es gibt also vorerst keine Impfpflicht in Deutschland. Eine starre Impfpflicht ab 60 Jahren wäre angesichts der aktuellen Lage trotz der hohen infektionszahlen auch nicht verhältnismäßig, und damit nicht verfassungsfest gewesen.

Auch unser Impfvorsorgeplan: leider abgelehnt

Leider ebenso gescheitert: Das Konzept meiner Fraktion „Impfvorsorge statt Impfpflicht“, für das wir bis zum Schluss intensiv geworben haben.

Unsere Strategie für ein Impfvorsorgesetz – mehr freiwillige Impfungen, ein gestaffelter Impfmechanismus je nach Bedarf und Gefährdungslage, ein Impfregister – halte ich weiter für überzeugend. Sie bietet eine verfassungsfeste, passgenaue und flexible Lösung für alle künftigen Entwicklungen der Pandemie. Sie greift erst dann, wenn es notwendig ist, ist daher gerade keine „Impfpflicht auf Vorrat”. Sie kann die Belastung des Gesundheitssystems und neue Lockdowns vermeiden und schränkt die Freiheitsrechte der Menschen so wenig wie möglich ein.

Nur auf dieser Basis wären wir bei Bedarf auch zu weiteren Gesprächen mit den Ampel-Fraktionen bereitfalls die Diskussion um die Impfpflicht doch noch weitergehen sollte.