ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker

Bei dem Gespräch mit der UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte indigener Völker, Victoria Tauli-Corpuz, ging es vor allem um die Frage: Wie können die Rechte indigener Völker weltweit besser geschützt werden, und was kann Deutschland dazu beitragen?

Ein wichtiger Hebel dafür ist nach ihrer Überzeugung die ILO-Konvention 169 von 1989. Sie ist das einzige internationale Abkommen, das die Rechte indigener Völker verbindlich regelt und damit stärken kann – und dadurch auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, denn die Völker in Amazonien gelten als „Hüter des Waldes“. Die Konvention wurde bisher hauptsächlich von den Ländern ratifiziert, in denen indigene Völker leben. Deutschland gehört bis nicht zu den Unterzeichnerstaaten, strebt jedoch laut Koalitionsvertrag eine Ratifizierung an und unterstützt im Rahmen des UN-Systems zahlreiche andere Gremien und Resolutionen zur Verbesserung der Lage von indigenen Völkern. Weitere Gesprächsteilnehmer: Mein Kollege Frank Schwabe / SPD und Vertreter der Gesellschaft für bedrohte Völker (Foto).