Steuerliche Forschungsförderung

Das Finale ist erreicht: Nach über 30 Jahren der Diskussion führen wir jetzt endlich auch in Deutschland die steuerliche Forschungsförderung ein – die es in den meisten anderen OECD-Ländern längst gibt.

Dazu haben wir gestern nach intensiven Verhandlungen mit dem Finanzminister und der EU-Kommission das Forschungs-zulagengesetz verabschiedet. Das ist eine gute Nachricht besonders für kleine und mittlere Unternehmen, deren Forschungsprojekte bisher nicht in eines der zahlreichen Förderprogramme gepasst haben. Sie erhalten künftig eine Förderung von bis zu 500.000 Euro pro Jahr. Auch Unternehmen, die nicht selbst forschen können, erhalten die Zulage, wenn sie den Forschungsauftrag an Forschungsdienstleister vergeben. Die Forschungszulage wird auf die Einkommens- oder Körperschaftschaftssteuer angerechnet und in Verlustphasen ausgezahlt – wichtig für Startups!

Ich bin zuversichtlich, dass die steuerliche Forschungsförderung künftig vielen zukunftsweisenden Ideen und Geschäftsmodellen zum Durchbruch verhilft und eine Erfolgsgeschichte wird: für die Unternehmen, für effiziente Forschungskooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, für unseren Innovationsstandort, und für die Sicherung von Wachstum und Arbeitsplätzen.