Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes richtig, bleibt aber Stückwerk
Trotz aller Kritik an der Reparaturpolitik der Ampel haben wir die nochmaligen Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes heute mitgetragen. Bei der konsequenten Bekämpfung der Pandemie müssen alle Kräfte zusammenarbeiten. Bezeichnend: die Ablehnung des Gesetzes durch die AFD-Abgeordneten und die Enthaltung bei der Linken.
Mit der heutigen Entscheidung setzen wir wesentliche Beschlüsse der letzten Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel vom 2. Dezember um und werden damit den Instrumentenkasten der Länder, den die Ampel mit der Nichtverlängerung der epidemischen Lage zuvor verkleinert hatte, wieder vergrößern.
Die wichtigsten Verschärfungen:
- Die Handlungsmöglichkeiten der Länder, die von der neuen Länderöffnungsklausel Gebrauch machen, werden erweitert. So sind bei Bedarf zeitlich befristete Schließungen von gastronomischen Einrichtungen möglich. Außerdem können Corona-Schutzmaßnahmen auf der Grundlage des alten Rechts auch über den 15. Dezember 2021 hinaus in Kraft bleiben.
- Künftig sind auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker zur Impfung berechtigt, um das Impftempo erhöhen zu können.
- Bis zum 15. März 2022 soll eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, vor allem für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, eingeführt werden, um die am meisten gefährdeten Personen besser zu schützen.
- Krankenhäuser werden finanziell entlastet, wenn sie die Behandlungskapazitäten für Corona erhöhen, dafür planbare Operationen verschieben und deshalb schlechter belegt sind.
- Die Regelungen zum erleichterten Zugang zu den sozialen Mindestsicherungssystemen und die Übergangsregelung für den Mehrbedarf bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Werkstätten werden bis zum 31. März 2022 erneut verlängert.
Impfen schützt und ist der Weg zur Freiheit!
Geschafft – ich bin geboostert, denn ich weiß: #ImpfenSchützt!
Das zeigt auch die Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 ungeimpfter und vollständig geimpfter Personen. Im Vergleich kommen Geimpfte deutlich seltener ins Krankenhaus wegen einer Corona-Infektion. Auf den Intensivstationen liegen überwiegend Ungeimpfte, die zudem auch immer jünger werden. Mit der Impfung retten wir Leben, entlasten die Krankenhäuser und gewinnen unsere Freiheit zurück.
Allgemeine Impfpflicht wohl unvermeidlich
Ich erwarte, dass wir es auch in Zukunft mit periodisch wiederkehrenden Coronawellen zu tun haben werden. Das einzige, was uns langfristig aus dieser Dauerschleife helfen kann, ist allein das flächendeckende Impfen.
Da die Impfquote viel zu langsam steigt, müssen wir jetzt ernsthaft über eine allgemeine Impfpflicht reden, wie es auch die Regierungschefs und Chefinnen der Länder am 2. Dezember empfohlen haben. Die Impfpflicht für Angestellte in Gesundheits- und Pflegeberufen, die wir im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes heute beschlossen haben, reicht alleine für einen Erfolg nicht aus. Die Aussicht auf eine Rückkehr zur dauerhaften Normalität und die Vermeidung ständiger halbjährlicher Ausnahmezustände rechtfertigen eine allgemeine Impfpflicht auch aus verfassungsrechtlicher Sicht, wie unsere Experten bestätigt haben. Bis Ende des Jahres soll auch der Ethikrat seine Empfehlung abgeben.
Ich erwarte dazu bis spätestens Anfang nächsten Jahres auch konstruktive und rechtssichere Vorschläge der neuen Bundesregierung.
Bitte impfen lassen!
Da eine Impfpflicht frühestens im März 2022 kommen kann, ein gewisser Schutz aber schon zwei Wochen nach der ersten Impfung aufgebaut wird und die Booster-Impfung zurzeit die beste Waffe gegen eine fünfte Coronawelle mit der neuen Omikron-Variante ist, appelliere ich dringend an alle, die noch nicht geimpft sind:
Bitte lassen auch Sie sich impfen, falls keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen!
Täglich aktuelle Zahlen im RKI-Impfdashboard.