Nachhaltig in die Zukunft – durch „Neustaat“ und Klimaschutz mit Augenmaß

Neustaat: Einfacher, agiler, digitaler und krisenfester

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie stark unsere Gesellschaft und unser Staatswesen sind – aber gleichzeitig ist auch der dringende Handlungsbedarf vor allem in Staat und Verwaltung unübersehbar. Wir wollen deshalb unseren Staat einfacher, agiler, digitaler und krisenfester machen.

In einem Positionspapier Neustaat stellen wir 40 konkrete Maßnahmen für einen „Neustaat“ vor. Die Ziele:

  • reibungslose Zusammenarbeit verschiedener staatlicher Ebenen und Institutionen,
  • agile Verwaltungsstrukturen für das 21. Jahrhundert,
  • digitale Prozesse für Bürgerinnen und Bürger,
  • vorausschauende und krisenfeste politische Lösungen.

Wir wollen damit Ideengeber und Motor dafür sein, das die zwanziger Jahre zum Modernisierungsjahrzehnt werden.

Dabei greifen wir auch Impulse aus der Zivilgesellschaft auf, z.B. die Methode „Open Social Innovation”, die in Hackathons erfolgreich gezeigt hat, wie eine lösungsorientierte Bürgerbeteiligung in einem digitalen Prozess funktionieren kann. Moderne Methoden in die Verwaltung bringe außerdem der in dieser Wahlperiode gegründete Inhouse-Dienstleister des Bundes DigitalService4Germany.

Wir fangen dabei natürlich nicht bei Null an, denn wichtige Modernisierungsschritte haben wir z.B. mit der Registermodernisierung oder dem Onlinezugangsgesetz bereits erfolgreich auf den Weg gebracht.

Das wollen wir in der kommenden Wahlperiode mit noch mehr Nachdruck verfolgen, etwa durch eine Staats- und Verwaltungsreform.

Auch den Bevölkerungsschutz wollen wir neu ausrichten.

 

Nachhaltigkeit und Klimaschutz großgeschrieben – aber mit Augenmaß!

Am Donnerstagvormittag hat sich Plenum alles und die Nachhaltigkeit gedreht. Auf der Tagesordnung stand Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2021, die wir weiterentwickeln und noch stärker auf die Ziele der Agenda 2030 ausrichten wollen,

Wie die Nachhaltigkeit besser unterstützt werden kann, hat der Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung aufgezeigt: durch einen Nachhaltigkeits-Check in der Gesetzgebung, durch verbindliche Etappenziele in jeder Legislaturperiode, durch einen neuen Ausschuss für nachhaltige Entwicklung in der kommenden Wahlperiode.

Gleichzeitig fand die erste Lesung des novellierten Klimaschutzgesetzes statt. Ob das Verfahren noch in dieser Wahlperiode abgeschlossen werden kann, ist fraglich, denn noch liegen die Vorstellungen dazu in der Koalition weit auseinander, insbesondere was den CO2-Preis betrifft.

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes zeigen wir, dass wir unseren eingeschlagenen Weg in der Klimapolitik konsequent und entschieden weitergehen. Wir heben unser nationales Klimaziel auf minus 65 Prozent im Vergleich zu 1990 an und wollen bereits 2045 klimaneutral sein. Mit dem Maßnahmenprogramm aus dem Klima-Paket 2019 und dem Konjunkturprogramm haben wir bereits in allen Bereichen Anreize auf den Weg gebracht, um unsere Klimaziele zu erreichen. Damit werden insgesamt 80 Milliarden Euro in Klimaschutzmaßnahmen investiert.

Das ist ein klares Signal an die jüngeren Generationen, dass wir unsere Verantwortung in der Klimapolitik wahrnehmen. Aber genauso wichtig ist es, die Akzeptanz der Menschen in der Gegenwart nicht zu verlieren.

Deshalb brauchen wir eine Klimapolitik mit Augenmaß.

Was noch?

In der vorletzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause lief der Bundestag insgesamt auf Hochtouren. Am Donnerstag war eine Nachtsitzung angesagt. Wir setzen uns bis zum letzten Sitzungstag für gute Lösungen ein und haben wieder über zwei Dutzend Gesetze verabschiedet und Nägel mit Köpfen gemacht, darunter bei diesen Themen:

  • Ganztagsbetreuung für Grundschüler:

Wir haben den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 1. August 2026 verabschiedet. Er wird zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten und in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 1. August 2029 gilt er dann für jedes Grundschulkind bis zur 4. Klasse.

  • Mehr Geld für Pflegekräfte:

Bessere Bezahlung für Pflegekräfte, finanzielle Entlastung von Pflegebedürftigen – das ist ein Meilenstein der Pflegereform, die wir jetzt verabschiedet haben. Künftig können Pflegedienstleister nur dann mit der Pflegekasse abrechnen, wenn sie ihren Angestellten Tariflöhne oder Löhne in vergleichbarem Umfang bezahlen. Die Eigenanteile an den Kosten für Heimpflege sollen begrenzt werden. Dabei sollen aber ambulante Pflegedienste nicht überfordert werden.

  • Mehr Transparenz bei MdBs:

Mit dem neuen Abgeordnetengesetz hat sich der Deutsche Bundestag neue und strengere Regeln gegeben. Künftig werden für MdBs alle Informationen, die auch nur entfernt auf Interessenkonflikte hinweisen können, veröffentlichungspflichtig. Außerdem werden Nebentätigkeiten verboten, bei denen ein Interessenkonflikt absehbar ist. Abgeordnetenbestechung gilt zudem künftig als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt. Darüber hinaus wollen wir als Unionsfraktion einen weitergehenden Verhaltenskodex beschließen.

  • Transparenzregister – Erleichterungen für Vereine durchgesetzt!

Ein wichtiges Signal für das ehrenamtliche Engagement und die Vereine beim Transparenzregister gegen Geldwäsche: Wir haben im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt, dass die Datenübertragung ins Transparenzregister automatisiert und die Gebührenbefreiung weiter vereinfacht wird. Ab 2024 soll diese sogar voll automatisiert möglich sein! Gleichzeitig setzen wir beim Kampf gegen Geldwäsche auf europäische Transparenz und Vernetzung und machen die Daten nutzbar.

  • Bürokratieabbau durch bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer

Kein Datenaustausch und fehleranfällig bei 120 Registern? Schnee von gestern. Die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer kommt. Für alle Registervorgänge. Jetzt müssen Unternehmen bei unterschiedlichen Verwaltungsvorgängen ihre Daten nur noch einmal melden. Durch eine Verknüpfung der Register können sie dann durch unterschiedliche Behörden genutzt werden. Das Once-only-Prinzip nimmt Fahrt auf. Basis der Registerverknüpfung ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer der Abgabenordnung.

  • Lieferkettengesetz gut für Menschenrechte und Unternehmen

Freier Handel muss fairer Handel werden – mit dem Lieferkettengesetz stärken wir die Menschenrechte, bekämpfen die Kinderarbeit, kommen der Sorgfaltspflicht nach und machen die Vorgaben für Unternehmen umsetzbar, handhabbar und rechtssicher. Im Kern geht es darum, dass Waren und Dienstleistungen, die die Verbraucher in Deutschland beziehen, nicht unter Nutzung ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse hergestellt werden. Ob bei den Näherinnen in der Textilfabrik, beim Arbeiter in der Landwirtschaft oder bei der Kinderarbeit. Bundesminister Müller hat dazu eine überzeugende Rede gehalten.

Die Infos zu allen Plenardebatten finden Sie hier und in den Plenarprotokollen.