Corona Spezial: Neue Kriterien für Corona-Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz!

Hospitalisierungsrate als neuer Maßstab

Die 4. Corona-Welle ist da, aber gleichzeitig sind immer mehr Menschen geimpft. Um die Pandemie effektiv und ohne unnötige Einschränkungen zu bekämpfen, wollen wir deshalb als Maßstab für neue Schutzmaßnahmen künftig in erster Linie die Hospitalisierungsrate berücksichtigen. Das ist die Zahl der Menschen je 100.000 Einwohner, die wegen Corona innerhalb von 7 Tagen neu in Krankenhäuser aufgenommen werden. Aber auch die 7-Tage-Inzidenz und die Belegung der Intensivbetten werden bei der Lagebeurteilung weiter eine Rolle spielen, ggfs. unter Berücksichtigung Alter, Geschlecht, Impfstatus oder Region.

Mit der neuen Gewichtung der Kriterien schaffen wir einen rechtssicheren Rahmen für die Länder, die damit flexibel auf das Infektionsgeschehen vor Ort reagieren können.

Neue Auskunftspflicht zum Impfstatus in Kitas, Schule und Pflegeheimen

Nach intensiven Diskussionen im Vorfeld haben wir auch der Neuregelung zugestimmt, dass Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über ihren Impfstatus geben müssen, wenn der Arbeitgeber es verlangt.

Damit wollen wir helfen, Ansteckungen zu vermeiden und sicherstellen, dass ungeimpfte Beschäftigte z.B. in Pflegeheimen in weniger sensiblen Bereichen eingesetzt werden, und nicht in der direkten Betreuung von pflegebedürftigen Heimbewohnern. Arbeitgeber können außerdem gezielt weiterreichende Hygienemaßnahmen treffen, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Impfstatus darf dabei jedoch kein Grund zur Entlassung sein.

Eine solche Auskunftspflicht gilt übrigens schon seit Jahren für Infektionskrankheiten in Krankenhäusern, Vorsorge- oder Reha-Einrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen und in der ambulanten Intensivpflege. Wir haben sie nun auch auf die Corona-Lage übertragen, aber nur solange die epidemische Lage von nationaler Tragweite gilt, also zunächst bis zum Ende des Jahres.

3-G-Regel für alle Einreisenden

Als dritten Punkt haben wir beschlossen, dass für alle Personen, die nach Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind, die 3 G-Regel gilt: Sie müssen also Geimpft – Genesen – oder negativ Getestet sein. Bisher galt das nur für Flugreisende.

Bitte impfen lassen!

Impfen bleibt der beste Schutz vor Corona und vor neuen Einschränkungen!

Täglich aktuelle Zahlen auf impfdashboard.de.

Inzwischen sind 62% der Menschen vollständig geimpft und zwei Drittel mindestens einmal. Leider steigt die Impfquote nur noch langsam – zu langsam, um alle ausreichend vor einer Corona-Infektion zu schützen.

Deshalb noch einmal mein dringender Appell an Sie: Bitte lassen Sie sich impfen! Nutzen Sie dazu auch die neuen Sondertermine für Corona-Impfungen in den Schulen und Altenheimen, die der Main-Taunus-Kreis jetzt anbietet.

Und bitte weiter die AHA+L-Regeln beachten!