Die Ganztagsbetreuung an Grundschulen kommt!

Gut für Familien und Planungssicherheit für die Kommunen: Nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss zur Finanzierung konnten wir in letzter Minute ein weiteres wichtiges Projekt dieser Wahlperiode auf den Weg bringen und ein großes familienpolitisches Versprechen einlösen:

Den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen für jedes Kind, das ab 2026 eingeschult wird. Am Dienstag haben wir dem Kompromiss im Bundestag zugestimmt, heute folgte der Bundesrat.

Dass wir diese Betreuungslücke schließen, ist eine große Erleichterung für berufstätige Eltern und bringt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter voran. Das bietet allen Kindern optimale Förderung auch am Nachmittag und verbessert ihre Zukunftschancen.

Der Bund erhöht sein Finanzierungsangebot

Der Bund hat die entscheidenden Weichen für den Kompromiss gestellt. Denn er hat sich bereit erklärt, sich auch an der Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze finanziell zu beteiligen und bis zu 70 Prozent der Investitionskosten z.B. für Baumaßnahmen zu übernehmen – und nicht nur bis zu 50 Prozent wie ursprünglich geplant. Das sind 3,5 Mrd. Euro Bundesbeteiligung für Investitionen und eine jährliche Beteiligung an den Betriebskosten, die ab 2030 1,3 Mrd. Euro betragen soll – 300 Mio. Euro mehr pro Jahr als zuvor eingeplant.

Das ermöglicht den Ländern und Kommunen, den Ausbau jetzt zügig voranzutreiben. Bundesweit wird der Ausbaubedarf auf 600.000 bis 800.000 Plätze geschätzt.

Weitere Erleichterung für die Kommunen

Die Bundesmittel müssen durch Landesmittel aufgestockt werden, so dass die Kosten für die kommunalen Schulträger erstattet werden. Aus kommunaler Sicht ist der Bund/Länder-Kompromiss auch deshalb ein Erfolg, weil damit auch die Abruffrist von Investitionsmitteln bis Ende 2022 verlängert wird.

Die Infos zu allen Plenardebatten finden Sie wieder hier und in den Plenarprotokollen.

Foto: Stefan Meller, Pixabay