Regierungserklärung zum Lockdown
Diese Sitzungswoche stand erneut im Zeichen der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dazu am Donnerstag eine Regierungserklärung abgegeben und für neuen Bund-Länder-Beschlüsse zur Verlängerung des Lockdowns bis zum 7. März geworben.
Trotz aller Bedenken, besonders wirtschaftlicher Art: Ich gebe ihr recht. Denn obwohl die Zahl der Neuinfektionen sinkt: Wir wissen noch nicht, wie stark sich die viel ansteckenderen Mutanten des Corona-Virus in Deutschland verbreiten.
Besser ist es, die Zahlen jetzt noch weiter zu senken, als in drei Wochen wieder in einen neuen Lockdown zu gehen.
Die guten Botschaften:
- Die Corona-Hilfen wurden erneut aufgestockt (s.u.).
- Friseursalons können ab 1. März wieder aufmachen.
- In Hessen soll es für die Schulklassen bis zur Jahrgangsstufe 7 – bei aller Vorsicht – schon ab dem 22. Februar Wechselunterricht und für die Abschlussklassen Präsenzunterricht Am besten wäre auch eine Teststrategie für Schulen und Kitas, damit sie wieder öffnen können, sobald es die pandemische Lage erlaubt.
- Es gibt weitere Öffnungsperspektiven für Schulen und Wirtschaft, sobald die Infektionszahlen unter den einen Inzidenzwert von 35 sinken. Die Städte und Gemeinden in meinem Wahlkreis sind bereits auf dem besten Weg dahin. Wenn wir uns alle weiter an alle Schutzmaßnahmen und an die AHA-Regeln plus Lüften-halten, wird es umso schneller gelingen!
- Am Mittwoch hat das neue BioNTech-Werk in Marburg die Produktion von Impfstoffen aufgenommen.
- Der letzte Woche beschlossene nationale Impfplan ist in Arbeit.
- Die Coronavirus-Impfverordnung wurde aktualisiert und ordnet jetzt auch konkrete Erkrankungen wie schwere Depressionen, Mukoviszidose oder chronische Nierenerkrankungen der zweiten Impfgruppe Auch Einzelfallentscheidungen werden möglich. Außerdem soll der Impfstoff der Firma AstraZeneca vorerst nur für Personen unter 65 Jahren verwendet werden, weil für Ältere noch keine verlässlichen Daten über die Wirksamkeit vorliegen.
Epidemische Notlage kein Dauerzustand – Der Bundestag bestimmt den Rahmen
Außerdem: Über die Feststellung der pandemischen Notlage von nationaler Tragweite, die vorerst bis zum 31. März gilt, wird der Bundestag künftig spätestens alle drei Monate neu entscheiden.
Mit dem Epilage-Fortgeltungsgesetz, das wir heute in 1. Lesung beraten haben, senden wir ein klares Signal, dass die epidemische Notlage kein Dauerzustand ist, und dass der Bundestag das Heft des Handelns in der Hand behält. Das Parlament setzt den Rahmen, die Länder regeln in ihren Corona Verordnungen flexibel die Details.
Das Gesetz ist notwendig, da es absehbar ist, dass die Corona-Lage auch nach dem 31. März andauern wird. Ansonsten würden auch viele wichtige Corona-Regelungen, die Tests, Impfungen oder Meldepflichten betreffen, Ende März auslaufen. Zudem sehen wir mit dem Gesetz eine unabhängige Evaluierung der Corona-Regelungen vor, um sie, falls erforderlich, besser justieren zu können. Die geplante Verlängerung der epidemischen Notlage gilt längstens bis Ende Juni.
Corona-Hilfen erneut verbessert
Wir haben die vom Koalitionsausschuss beschlossenen neuen Corona-Hilfen für Familien, Hilfebedürftige und Unternehmen in Gesetzesvorhaben gegossen und in die parlamentarischen Beratungen eingebrfacht. Damit sichern wir Existenzen und stellen die richtigen Weichen für den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Corona-Krise.
Auf den Punkt gebracht:
- 2021 wird ein Kinderbonus von 150 Euro pro Kind als Zuschuss zum Kindergeld gezahlt. Der Kinderbonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch profitieren Geringverdiener stärker.
- Hilfebedürftige Empfäger von Grundsicherung erhalten einen Corona-Zuschuss von 150 Euro.
- Der erleichterte Zugang zur Grundsicherung für Selbstständige und Beschäftigte mit kleinem Einkommen, die wegen der Corona-Krise in Not geraten sind, wird bis Ende 2021 verlängert.
- Unternehmen können Gewinne künftig besser mit Verlusten verrechnen und bleiben damit liquide. Denn wir verdoppeln den steuerlichen Verlustrücktrag für 2020 und 2021 auf 10 Mio. Euro bw. Auf 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung.
- Für die Gastronomie verlängern wir den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% auf Speisen bis Ende 2022.
- Bei der Überbrückungshilfe II müssen kleinere Unternehmen jetzt nicht mehr nachweisen, dass ihnen durch Corona Verluste entstanden sind.
- Wir entlasten die Eltern weiter und verlängern die Entschädigung für Verdienstausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung so lange, wie die epidemische Lage dauert.
- Die coronabedingten Sonderregelungen für die Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit gelten weiter bis Ende Juni.
- Wir stocken das Rettungsprogramm „Neustart Kultur“ um eine weitere Milliarde Euro Denn Kunst und Kultur sind für uns systemrelevant. Der Bedarf ist enorm. Von der ersten „Kulturmilliarde“ sind bereits 900 Mio. Euro bewilligt. Allein die Ausfälle in der Kinobranche betragen über 1 Mrd. Euro. Daher ist jetzt jeder Euro zusätzlich wichtig.
Seit dem 10. Februar können außerdem die Anträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden. Ab nächste Woche soll es Abschlagszahlungen geben. Alle zuständigen Stellen arbeiten fieberhaft daran, die Auszahlung der Überbrückungshilfen weiter zu beschleunigen.