Apropos Qualifizierung: In meiner Plenarrede am Mittwoch habe ich betont, wie wichtig die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsabschlüsse mit deutschen Qualifikationen dafür ist, dass die ausländischen Fachkräfte ihre Aufgaben bei uns auch wirklich erfüllen und einen Beitrag für unsere Wirtschaft leisten können.
Die Gleichwertigkeit wird nach dem Anerkennungsgesetz von 2012 geprüft.
Erfolgsgeschichte
Seit 2012 wurden allein für die Bundesberufe fast 141.000 Anerkennungsanträge gestellt, davon die meisten in den Pflegeberufen. In fast allen Fällen wurden die Berufe als gleichwertig oder teilweise gleichwertig anerkannt. Zum Teil gab es Auflagen zur Nachqualifizierung, vor allem in den Gesundheitsberufen.
Berufsanerkennung gut für alle
Die Evaluierung der Bundesregierung zeigt eindeutig: Das Anerkennungsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte. Alle profitieren von den Anerkennungsverfahren:
Di-e ausländischen Fachkräfte – darunter auch immer mehr Flüchtlinge: Weil sie durch die Berufsanerkennung bessere Chancen bei der Job-suche haben, häufiger ausbildungsadäquate Arbeit finden, mehr Geld verdienen und schneller integriert werden.
Die Arbeitgeber: Weil sie die Qualifikationen ausländischer Fachkräfte besser einschätzen, ihre Lücken gezielt füllen und von mehr Vielfalt und Innovation im Betrieb profitieren können.
Das stärkt auch unsere Wirtschaft und Gesell-schaft als Ganzes.
Hilfen werden ausgebaut
Weil die Antragszahlen ständig steigen, haben wir, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Information, Beratung und finanzielle Unterstützung im Anerkennungsverfahren ausgebaut.
Hervorzuheben möchte ich hier den Anerkennungszuschuss, die zentrale Informationsplattform „Anerkennung in Deutschland“ und die neue „Zentrale Serviestelle Berufsanerkennung“ für Anträge aus dem Ausland nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.