7 Gigabyte Hass nach dem Mord an Lübcke
Der Mord am Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 war eine Zäsur für unser Land: Damit begann die aktuelle Serie rechtsextremer Anschläge, vor allem mit dem Terror von Halle und dem Amoklauf von Hanau. Der Fall Lübcke rückte aber auch die Bedeutung von Hasskriminalität und Hate Speech im Inter-net in den Fokus. Das Ausmaß der Hasskriminalität im Netz erreichte nach dem Attentat bisher ungeahnte Dimensionen. Das hessische Innenministerium sammelte 7 Gigabyte an Inter-netpostings voller Schmähungen und Beleidigungen gegen das Opfer.
Gesetzespaket gegen Hasskriminalität
Wir haben deshalb jetzt ein Gesetzespaket in den Bundestag eingebracht, mit wir Rechtsextremismus und Hasskriminalität insgesamt besser bekämpfen können.
Meldepflicht für soziale Netzwerke
Soziale Netzwerke müssen künftig strafbare Postings nicht mehr nur löschen, sondern in bestimmten schweren Fällen – wie Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, Volksverhetzung – auch dem Bundeskriminalamt melden, damit die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht wird. Um Täter schnell identifizieren zu können, müssen sie dem BKA auch die letzte IP-Adresse und Port-Nummer des Nutzerprofils mitteilen.
Neue Straftatbestände – härtere Strafen
Drohungen: Künftig sollen auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert, die sich gegen die Betroffenen oder ihnen nahestehende Personen richten, strafbar sein.
Notdienstpersonal: Rettungskräfte im Einsatz sind erst vor zwei Jahren strafrechtlich besser vor Attacken geschützt worden. Dieser Schutz soll nun auf Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen ausgedehnt werden.
Kommunalpolitiker: Der besondere Schutz des
§ 188 StGB vor Verleumdungen und übler Nach-rede soll ausdrücklich auf allen politischen Ebenen gelten, also auch für Kommunalpolitikerin-nen und Kommunalpolitiker.
Antisemitismus: Antisemitische Tatmotive wirken künftig strafverschärfend. Damit wird auf den enormen Anstieg antisemitischer Straftaten reagiert -seit 2013 um über 40%.
Beleidigung: Wer öffentlich im Netz andere beleidigt, wird künftig mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft – bisher galt: 1 Jahr.
Billigung: Strafbar ist künftig auch die Billigung von schweren Straftaten, z.B. das öffentliche Befürworten der Äußerung, jemand gehöre „an die Wand gestellt“.