Gut für Familien

Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert

Wir deckeln nicht, wir helfen und sorgen für faire Preise: Die Regelungen zur Mietpreisbremse sind seit 2015 in Kraft und werden jetzt einmalig um
5 Jahre bis 2025 verlängert – und verschärft
. Das hilft vielen Familien und schafft Zeit zum Bauen. Nur wer baut, bremst dauerhaft Mieten.

Durch die Mietpreisbramse darf die Miete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neu- oder Wiedervermietungen maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Länder können solche Gebiete jetzt erneut durch Rechtsverordnung für die nächsten 5 Jahre bestimmen.

Außerdem können Mieter zu viel gezahlte Miete künftig auch rückwirkend für die ersten 2,5 Jahre des Mietverhältnisses zurückfordern.

 

Stiefkindadoption erleichtert

Wir folgen dem Bundesverfassungsgericht und ermöglichen Stiefkindadoptionen jetzt auch in nichtehelichen Familien. Dafür muss jedoch eine “verfestigte Lebensgemeinschaft” nachgewiesen werden. Diese liegt vor, wenn die beiden Personen seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben. Sie dürfen auch nicht anderweitig verheiratet sein.