Neues Jahr, neue Regeln: 2021 bringt Steuerentlastungen von mehr als 20 Milliarden Euro. Davon profitieren besonders Familien, Alleinerziehende, Bausparer und Ehrenamtliche – und die Konjunktur! Um was geht es genau?
Der Soli wird abgebaut
2021 entfällt der Solidaritätszuschlag für mehr als 90% der Steuerzahler. Die Freigrenze bei Einzelveranlagung steigt von aktuell 972 Euro auf 16.956 Euro Einkommensteuer – bei zusammenveranlagten Ehepaaren ist sie mit 33.912 Euro doppelt so hoch.
Für weitere ca. 6,5% der Steuerzahler entfällt der Solidaritätszuschlag durch die neue Milderungszone zum Teil. Bei Überschreiten der Freigrenze erhöht sich der Solidaritätszuschlag nur schrittweise. Dies betrifft Alleinstehende mit einem Jahresbruttoeinkommen zwischen ca. 73.000 und etwa 109.000 Euro. Erst danach fällt bei Alleinstehenden der volle Solidaritätszuschlag von 5,5% an. Bei Zusammenveranlagten bewegt sich die Milderungszone zwischen rund 151.000 und 221.000 Euro.
Das Kindergeld steigt
Ab 1. Januar sorgt das Familienentlastungsgesetz für eine Erhöhung des Kindergeldes. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat dann 219 Euro, statt bisher 204 Euro. Für das dritte Kind steigt die Unterstützung von 210 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind von 235 auf 250 Euro. Außerdem wird der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen auf 205 Euro angehoben.
Höherer Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag
Auch der Kinderfreibetrag in der Einkommensteuer steigt deutlich an – um 576 Euro auf 8.388 Euro pro Jahr. Der Grundfreibetrag steigt auf 9.744 Euro, 336 Euro mehr als zuvor. 2022 folgt eine weitere Erhöhung.
Wir entlasten Alleinerziehende langfristig
Wer ohne Partner Kinder großzieht, kommt finanziell oft kaum über die Runden. Deshalb hatten wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zunächst für die Jahre 2020 und 2021 von 1.908 Euro (2019) auf 4.008 Euro pro Jahr aufgestockt. Im Jahressteuergesetz 2020 haben wir festgelegt, dass diese Entlastung künftig dauerhaft bei 4.008 Euro bleibt, also auch ab 2022.
Mehr Geld fürs Ehrenamt
Wer in seiner Freizeit die Gesellschaft unterstützt, soll dafür wertgeschätzt werden. Daher haben wir dafür gesorgt, dass die steuerfreie Ehrenamtspauschale ab 2021 von jährlich 720 Euro auf 840 Euro anteigt. Gleichzeitig haben wir die Übungsleiterpauschale für Trainer, Ausbilder, Betreuer in gemeinnützigen Organisationen von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr angehoben.
Wir erhöhen die Wohnungsbauprämie
Rauf geht es auch für die Wohnungsbauprämie: Der Staat unterstützt Anleger mit einem höheren Prämiensatz bei der Eigenkapitalbildung zum Erwerb von Wohneigentum. Bausparer erhalten dann 10 % Prämie auf ihre jährliche Sparleistung. Damit können Alleinstehende bis zu 700 Euro und Ehepaare bis zu 1.400 Euro pro Jahr erhalten.
Home-Office wird gefördert
Um die Nutzung von Home-Office-Arbeitsplätzen zu fördern, gibt es für zwei Jahre eine Tagespauschale von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr.
Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt
Um behinderte Menschen und pflegende Angehörige besser zu stellen, verdoppeln wir die Behinderten-Pauschbeträge von 924 auf 1.800 Euro im Jahr. Zudem gibt es jetzt einen Pflege-Pauschbetrag bei Pflegegrad 2 von 600 Euro und bei Pflegegrad 3 von 1.100 Euro.