Corona-Spezial: Mehr Geld für Kurzarbeiter und Pflegekräfte, mehr Tests, Gutscheine u.a.

Sozialschutz-Paket II hilft Kurzarbeitern und Arbeitslosen

Wir haben das Sozialschutz-Paket II beschlossen, das wir erst letzte Woche in den Bundestag eingebracht hatten. Es macht unseren sozialen Schutzschirm so stark wie noch nie! Die Maßnahmen gelten vom 1. Mai bis Ende 2020.

Kurzarbeiter profitieren am meisten: Es gibt höhere Hinzuverdienstgrenzen für alle Berufe bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens – und mehr Kurzarbeitergeld, wenn die Arbeitszeit um mindestens 50% reduziert wurde. So wird das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat auf 70% des Nettoentgelts, bzw. 77% in Haushalten mit Kindern, steigen, und ab dem 7. Monat auf 80 bzw. 87%.

Das Arbeitslosengeld wird für all diejenigen um drei Monate verlängert, für die der Anspruch bis zum 31. Dezember 2020 enden würde. Bedürftige Kinder können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepoakets weiterhin kostenlose Mittagessen erhalten. Es gibt mehr Hifen für Soziale Dienstleister.

Und Arbeits- und Sozialgerichte können künftig auch mit Videoschalten arbeiten.

 

Mehr Tests, mehr Digitalisierung, mehr Geld für Pflegekräfte gegen Corona

Ich habe am Donnerstag für das zweite Infektionsschutzgesetz gestimmt und bei der Auszählung der Stimmen mitgeholfen.

Das Ziel: Wir wollen besonders gefährdete Menschen noch besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen und Infektionsketten leichter durchbrechen. Dazu stärken wir die rund 375 Gesundheitsämter in Deutschland mit je 50 Mio. Euro für die schnellere Digitalisierung. Wir erweitern die Meldepflichten und ermöglichen mehr Tests in Pflegeheimen und bei Menschen ohne Symptome. Außerdem erhalten Pflegekräfte einen Bonus von bis zu 1.000 Euro, und Pflegebedürftige werden bedarfsgerechter unterstützt. Auch Auszubildende, freiwillige Helfer, Leiharbeiter und Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie bekommen.

 

Kein Immunitätsausweis – keine Impfpflicht!

Allen Unkenrufen und Kritikern zum Trotz: Es gibt mit diesem Gesetz keinen Immunitätsausweis und keine Impfpflicht.

Ursprünglich war eine Regelung angedacht, nach der Menschen, die gegen COVID-19 nachweislich immun sind, ihre Immunität in einem Immunitätsausweis nachweisen und damit möglicherweise von Corona-Beschränkungen ausgenommen werden können. Das haben wir in den Ausschussberatungen gestrichen. Denn derzeit gibt es dazu noch zu viele offene Fragen – z.B. wie eine Immunität wissenschaftlich zweifelsfrei festgestellt werden kann, wie sie dokumentiert werden sollte, wie es um die Verhältnismßigkeit der Maßnahmen steht, und wie wir ethische Bedenken ausschließen können. Deshalb hat Bundesgesundheitsminister Spahn den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme gebeten, über die wir sehr breit diskutieren werden, sobald sie vorliegt.

 

Gutscheinlösung für die Kultur- und Sportszene endgültig gesichert

Mit einer Woche Verzögerung haben wir jetzt auch die Gutscheinlösung für die Kultur- und Sportveranstalter verabschiedet und schützen sie damit vor einer Pleitewelle.

Danach können die Veranstalter ihren Kunden für die Tickets, die sie vor dem 8. März 2020 gekauft haben, statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein geben, der bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden kann – wobei aber der Anspruch auf Erstattung in Härtefällen weiter bestehen bleibt. Wenn die Veranstalter, wie sonst üblich, zur sofortigen Rückerstattung des Ticketpreises verpflichtet wären, drohte fast der Hälfte der Firmen die Insolvenz. Eine Pleitewelle wäre aber weder wirtschaftlich noch kulturpolitisch verantwortbar und würde auch den Ticketbesitzern nicht helfen.

 

Grünes Licht für Corona-Finanzhilfen in der Eurozone

Wir haben für den ersten Teil des 540-Milliarden-Pakets zur Stabilisierung der Eurozone grünes Licht gegeben. Damit ermöglichen wir die Nutzung von ECCL-Kreditlinien des ESM-Rettungsschirms zur Überwindung der Corona-Krise.

Die von Corona besonders betroffenen EU-Staaten wie Italien und Spanien können darüber Kredite zu günstigeren Zinssätzen als sonst bei Staatskrediten üblich aufnehmen – maximal bis zu 2% ihrer Wirtschaftsleistung. Der Beschluss des Bundestages bedeutet, dass der deutsche Vertreter im ESM-Gourverneursrat dem ECCL-Grundsatzbeschluss jetzt zustimmen kann. Wenn künftig Mitgliedstaaten eine konkrete Kreditlinie beantragen, muss der Bundestag jedem einzelnen Antrag außerdem ebenfalls erst noch zustimmen.

Das Rettungspaket mit dem Herzstück ESM ist notwendig, denn die Wirtschaftsleistung in Europa wird wegen Corona insgesamt um rund 7,4% schrumpfen. Wir müssen Europa nachhaltig krisenfest machen. Diesem Ziel dient auch der geplante europäischen Wiederaufbaufonds, der an den EU-Haushalt angeknüpt ewrden soll. Wir werden uns auch hier sehr genau ansehen, welche Projekte wir mitfinanzieren. Wir wollen in Europa helfen, aber wir wollen keine Vergemeinschaftung von Schulden.

 

Ausblick:

Steuersenkungen für die Gastronomie

Wir haben das Corona-Steuerhilfegesetz anberaten. Es sieht u.a. vor, dass der Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants zwischen dem 30. Juni 2020 und dem 1. Juli 2021 von 19 auf 7% gesenkt wird. Getränke fallen leider nicht darunter. Außerdem werden Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld teilweise steuerfrei gestellt.

Hilfsgelder für Startups fließen bald

Noch im Mai will die Bundesregierung erste Gelder aus dem Unterstützungspaket für Startups bereitstellen. Das ist eine sehr gute Nachricht, denn viele der bisherigen Maßnahmen laufen bei jungen Technologieunternehmen bisher leider ins Leere. So ist es für Startups häufig schwierig, einen Bankkredit zu bekommen. Jetzt können alle Startups, die durch Corona in Liquiditätsengpässen geraten sind, den Rettungsschirm wahrnehmen.

Gerade Startups brauchen eine Perspektive und Wachstumschancen. Sie sind der Motor für unseren technischen und wirtschaftlichen Fortschritt. Sie können ihre digitalen und innovativen Ideen schneller umsetzen als andere Unternehmen und sichern damit unseren Technologievorsprung im globalen Innovationswettlauf und unsere Arbeitsplätze zuhause.

Digitale Soforthilfe für Schulen in der Krise

Starkes Zeichen für die Zukunft unserer Kinder: Damit das Homeschooling erfolgreich ist, gibt es jetzt 500 Mio. Euro Soforthilfe aus dem Digitalpakt Schule für die Anschaffung mobiler Endgeräte. Dazu haben sich Bundesforschungsministerin Karlizcek und die Kultusminister/innen der Länder heute auf eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule geeinigt.

Die Mittel werden nach dem Königsteiner Schlüssel an die Länder verteilt. Mit dem Geld werden mobile Endgeräte beschafft, die die Schulen und Schulträger dann an die Schülerinnen und Schüler ausleihen, die sich selbst keine Endgeräte leisten können. Außerdem werden die Schulen dabei unterstützt, professionelle online-Lehrangebote zu erstellen. Alle müssen sich optimal darauf einstellen, dass der Unterricht wird noch etwas länger aus einer Mischung von Präsenzunterricht und digitalem Lernen von zu Hause aus besteht.

Nach den 100 Mio. Euro, die wir kurzfristig für Online-Plattformen und digitale Lerninhalte zur Verfügung gestellt haben und den 15 Mio. Euro an Soforthilfen für den Zugang von Schulen ohne Anschluss zur HPI-Schulcloud, machen wir jetzt mit dieser dritten Maßnahme das Hilfspaket für digitalen Schulunterricht komplett.

Konjunkturpaket 2.0 geplant

Großes Thema in der Fraktionssitzung: Um die Wirtschaft nach den Corona-bedingten Einschränkungen wieder anzukurbeln, brauchen wir ein breit angelegtes Konjunkturpaket 2.0, das gezielt Innovationen und die Produktivität fördert und dabei die Nachhaltigkeit berücksichtigt.

Einzelmaßnahmen für bestimmte Branchen und klassischen Förderinstrumente werden uns nicht weiterbringen. Wir brauchen langfristige Perpektiven, um Wachstum und Arbeitsplätze zu sichern und keine Strohfeuer. Alleine viel Geld in die Nachfrage zu pumpen oder gar Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen sind der falsche Weg.

Wir waren uns einig mit Carsten Linnemann, Fraktionsvizevorsitzender und MIT-Chef (Foto: Screenshot Fraktionsvideo), dass bei dem Wiederaufbaupaket für die Wirtschaft nicht nur finanzielle Hilfen gefragt sind, sondern besonders vereinfachte Planungsverfahren, schnellere Genehmigungen, technologieoffenes Denken und mehr Mut zu Innovationen.

Eine wichtige Lehre hat uns die Corona-Krise noch erteilt: Wir müssen strategisch wichtige Güter, z.B. Arzneimittel, künftig wieder in Deutschland und Europa produzieren – auch wenn das vielleicht nicht immer wirtschaftlich ist.

Wie schützen wir ältere Menschen in Zeiten von Corona?

Wir haben versucht, die Frage in unserem neuen Positionspapier „Eine Perspektive für ältere Menschen in der Corona-Krise“ zu beantworten.

Wir wollen und müssen ältere Menschen nicht nur vor Corona schützen, sondern besonders auch vor Einsamkeit und sozialer Isolation durch die Corona-bedingten Einschränkungen – denn gerade darunter leiden viele Seniorinnen und Senioren besonders stark. Das macht sie krank und verletzt ihre Menschenwürde. Wir wollen deshalb familiäre und soziale Begegnungen schrittweise wieder ermöglichen. Wenn man Vorischtsmaßnahmen in öffentlichen Cafés einhalten kann, kann man das auch an der familiären Kaffeetafel bei den Großeltern.

In Seniorenheimen denkbar sind z.B. räumlich getrennte Besuchsräume mit Schutzvorrichtungen, feste Kontaktpersonen oder Personengruppen und Schutzbekleidung für alle Beteiligten. Auch eine liebevolle Sterbebegleitung durch die Angehörigen und ein würdevoller Abschied müssen möglich sein. Für die ehrenamtliche Sterbebegleitung, brauchen wir ebenfalls Kriterien, damit sie weiter stattfinden kann.

Gerade aus christlicher und christdemokratischer Sicht ist die Begleitung schwerstkranker, sterbender Menschen auf ihrem letzten Weg Teil eines würdevollen Lebens.