Grundrente, Bundeswehrmandate, Maklerkosten u.a.

Anberaten haben wir u.a. diese Themen:

Grundrente verhindert Altersarmut

Wer mindestens 33 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, soll durch die Grundrente besser dastehen als Menschen, die dies nicht getan haben. Es lohnt sich also, in die Rentenkasse einzuzahlen.

Mit der Grundrente wollen wir Menschen unterstützen, die im Niedriglohnbereich tätig waren oder wegen der Kindererziehung nicht voll arbeiten konnten, und die trotz großer Anstrengungen sonst im Alter von Altersarmut bedroht wären. Mit einer Einkommensprüfung stellen wir sicher, dass nur die Menschen Grundrente erhalten, die sie auch wirklich benötigen. Einkommen oberhalb eines Einkommensfreibetrags wird auf die Grundrente angerechnet Hier haben wir als Union ein wichtiges Anliegen durchgesetzt.

Wer trotz der Grundrente noch auf Hilfe durch die Grundsicherung angewiesen ist, profitiert künftig von einem Freibetrag in der Grundsicherung. Es soll auch Verbesserungen beim Wohngeld geben. Bei den weiteren Beratungen werden wir als Union genau darauf achten, dass die Grundrente nicht nur die Menschen erreicht, sondern auch wenig Bürokratie verursacht – und vor allem solide finanziert ist. Das wird angesichts der jüngsten Steuerschätzungen nicht einfach sein.

 

Längere Bundeswehr-Mandate für mehr Sicherheit

Mali/EU-Trainingsmission Mali EUTM (seit 2013): Wir wollen das EUTM-Mandat um ein Jahr verlängern und schrittweise auf die Nachbarländer Malis in der Sahelzone (Burkina Faso, Mauretanien, Niger, Tschad) ausweiten.

Damit unterstützen wir die hochgradig gefährdete Region dabei, die Stabilität wiederherzustellen. Der Schwerpunkt des deutschen Beitrags liegt in der Pionier-, Logistik- und Infanterie-Ausbildung. Ausweitung der Obergrenze von 350 auf maximal 450 Soldaten.

Mali/UN-Mission MINUSMA (seit 2013): Auch beim MINUSMA-Mandat geht es darum, Mali weiter zu stabilisieren. Der deutsche Beitrag umfasst u.a. Aufgaben in den Führungsstäben und bei der Aufklärung. Obergrenze: unverändert bei 1.100 Soldaten. Vernetzter Ansatz: Ein dauerhafter Frieden in Westafrika ist entscheidend für die Sicherheit in ganz Nordafrika und Europa und hilft dabei, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Deshalb ist das ein wichtiges Ziel unserer Afrikapolitik. Dabei müssen wir künftig die militärischen Maßnahmen viel enger mit politischen, dipomatischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Maßnahmen verzahnen und die Eigenverantwortung der Sahel-Staaten stärken. Mehr dazu in unserem neuen Positionspapier.

Kosovo/internationale Sicherheitspräsenz KFOR (seit 1999): Mit dem KFOR-Mandat gewährleisten wir, dass die Bundeswehr bei einer unerwarteten Verschlechterung der Sicherheitslage schnell und flexibel reagieren kann. Obergrenze: aktuell 400 Soldaten, nach schrittweiser Verrringerung in den letzten Jahren.

Libanon/UN-Mission UNIFIL: Mit dem UNIFIL-Mandat helfen wir bei der Stabilisierung des Landes. Schwerpunkte des deutschen Beitrags: Unterstützung der libanesischen Marine, des UNIFIL-Flottenverbands und des UNIFIL-Hauptquartiers. Obergrenze: unverändert bei 300 Soldaten.

 

Beschlossen haben wir u.a. diese Neuregelungen:

Maklerkosten fair aufteilen

Der Traum von den eigenen vier Wänden kann auch an hohen Maklerprovisionen scheitern, die der Käufer bisher in der Regel allein tragen musste.

Damit ist jetzt Schluss: Wir haben die Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen neu geregelt und nun gilt bundesweit: Verkäufer und Käufer müssen sich die Maklerprovision fair teilen. Der Verkäufer darf maximal 50% der Provisionskosten an den Käufer weitergeben. Damit ist der Makler jetzt beiden Parteien gleich verpflichtet – und muss daher beide Parteien gleich kompetent beraten.

Neu ist auch, dass die Maklerverträge für künftig nur noch in Textform abgeschlossen werden können. Bislang war das auch mündlich möglich.

Flaggen-Verbrennen wird bestraft

Wer die Flagge der EU oder eines anderen Staates z.B. bei einer Demonstration verbrennt, zerschneidet oder verunglimpft, der überschreitet eine Schwelle, die in einem zivilisierten Land nicht überschritten werden darf. Ein solches Verhalten, mit dem ein anderer Staat böswillig verächtlich gemacht wird, können wir in Deutschland auf keinen Fall dulden. Das schadet auch unserem Ansehen in der Welt.

Dieses Vergehen kann jetzt — ebenso wie bisher schon bei der Zerstörung der deutschen Flagge – mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das Gleiche gilt für die Zerstörung von Flaggen, die den Originalen täuschend ähnlich sehen.

Die Infos zu allen Plenardebatten finden Sie hier und in den Plenarprotokollen.