Kurzarbeit wegen Corona ab sofort anzeigen!

Unternehmen, die von Arbeitsausfällen wegen Corona betroffen sind, können das ab sofort bei der Agentur für Arbeit anzeigen – auch wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten betroffen sind. Das hilft auch Betrieben im Wahlkreis, Entlassungen zu vermeiden und nach der Krise wieder durchzustarten. Auch Zeitarbeitsfirmen sind in die neuen Kurzarbeit-Regelungen einbezogen.

Bei Kurzarbeit werden die Sozialversicherungsbeiträge rückwirkend ab 1. März 2020 von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Außerdem wird darauf verzichtet, negative Arbeitszeitkonten aufzubauen.