Fraktion: Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig - Forschung zu Longcovid stärken !

Fraktion: Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig - Forschung zu Longcovid stärken !

Wahlrechtsreform: verfassungswidrig und missachtet den Wählerwillen!

Die Woche endete mit einem Paukenschlag. Die Ampel hat tatsächlich ihre Wahlrechtsreform durchgezogen, obwohl sie handwerklich total verfahren ist.

Nicht nur, dass künftig nicht mehr jeder Direktkandidat, der seinen Wahlkreis gewonnen hat, tatsächlich in den Bundestag einziehen kann.

Die Reform kann auch dazu führen, dass kein einziges bayrisches Direktmandat der CSU in den Bundestag einziehen kann, falls die CSU bundesweit nicht über 5 Prozent Stimmenanteil kommt. Denn die Regel, nach der mindestens drei Direktmandate für eine Partei reichen, um in den Bundestag einzuziehen, auch wenn sie die Fünfprozenthürde nicht erreicht haben, wurde gekippt.

Das missachtet ganz klar den Wählerwillen und ist verfassungswidrig.

Auch eine gemeinsame Liste von CDU und CSU, um die 5%-Hürde zu umgehen, ist verfassungsrechtlich nicht möglich. Dem hatte das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren in einem anderen Zusammenhang zu Recht einen Riegel vorgeschoben.

Deshalb habe gemeinsam mit meiner Fraktion gegen die Wahlrechtsreform der Ampel gestimmt.

Gleichzeitig prüfen wir jetzt verfassungsrechtliche Schritte.

Auch meine Fraktion will den Bundestag erheblich verkleinern

Bitte jetzt nicht missverstehen: Auch ich bin für eine deutliche Verkleinerung des Bundestages. Meine Fraktion hatte dazu zwei verfassungskonforme Vorschläge vorgelegt, auf die die Ampel jedoch leider nicht eingegangen ist.

Es wäre gut gewesen, wenn die Ampel und die Opposition die Reform gemeinsam verabschiedet hätten.

Eine verfassungswidrige Lösung kommt für uns jedenfalls nicht in Frage.

Foto: Screenshot CDU/CSU-Instagram-Account

Aktionismus beim Wahlrecht – Stillstand an vielen anderen Fronten

Im Gegensatz zur schnell durchgezogenen Wahlrechtsreform herrscht an vielen anderen politischen Fronten wegen zahlreicher Differenzen innerhalb der Koalition ein ebenso beängstigender Stillstand.

Das hat Friedrich Merz in seiner Antwort auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers am Mittwoch kritisiert. Das reicht von Enthaltungen bei wichtigen Abstimmungen in Brüssel über die Verzögerung der nationalen Sicherheitsstrategie bis zur Blockade des Haushaltsentwurfs für 2024.

Auch die Tatsache, dass von den 100 Milliarden Euro des Sondervermögens für die Bundeswehr immer noch kein einziger Cent dort angekommen ist, ist völlig unbegreiflich. Der aktuelle Bericht der Jahresbericht der Wehrbeauftragten über den Zustand der Bundeswehr ist alarmierend.

Forschung ausbauen – Long-COVID-Betroffenen helfen!

Auch die Forschungsförderung zu Long COVID und weiteren Erschöpfungssyndromen muss dringend ausgebaut werden, um den zahlreichen Betroffenen endlich wirksam helfen zu können.

Über eine Million Menschen in Deutschland warten dringend auf Lösungen aus der Forschung. Meist können sie die einfachsten Alltagsdinge nicht mehr bewältigen. Weltweit sind sogar 65 Millionen Menschen von Long COVID betroffen.

Es kann nicht sein, dass die Forschungsministerin aktuell nur 12,5 Mio. Euro für die Erforschung dieser neuen Krankheit ausgibt – und das bei einem Etat von insgesamt 21.5 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Wir fordern deshalb in unserem Antrag eine langfristige, breit angelegte Forschungsstrategie zu Long-COVID und die schnelle Anwendung von neuen Forschungsergebnissen in der Praxis.

Unser Antrag wird in den Ausschüssen weiter diskutiert.