Corona Spezial: Was gilt beim neuen Lockdown? Wie sieht die Impfstrategie aus?

Verantwortungsvoll durch den Lockdown:

Wenn unser Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus den härteren Lockdown mit den Worten befürwortet: „Der Schutz der Bevölkerung muss an erster Stelle stehen“, dann hat er vollkommen recht. Wir müssen die viel zu stark steigenden Infektionszahlen unbedingt stoppen und unserem an vielen Stellen schon überlasteten Gesundheitssystem wieder Luft zum Atmen geben – einen medizinischen Kontrollverlust wie in Bergamo oder New York vor einigen Monaten dürfen wir nicht zulassen.

Mit den neuen Maßnahmen müssen wir erreichen, dass die Zahl der Neuinfektionen auf unter 50 pro 100.000 Einwohner in einer Woche sinkt. Derzeit liegt sie deutschlandweit an vielen Orten noch über 200.

Wie sehen die neuen Regeln aus?

Der neue Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember sieht im Wesentlichen bis zum 10. Januar folgendes vor:

  • Die bestehenden Schutzmaßnahmen werden verlängert.
  • Zusätzlich sind seit dem 16. Dezember die Geschäfte weitgehend geschlossen, auch Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons, Massagepraxen und Kosmetikstudios. Ausnahmen gelten u.a. für Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien, Poststellen und Banken, Reinigungen und Waschsalons.
  • Die Präsenzpflicht in Schulen und Kitas ist ausgesetzt, eine Notbetreuung wird sichergestellt. Eltern sollen zur Betreuung bezahlten Urlaub nehmen können. Arbeitgeber sollen in dieser Zeit möglichst Betriebsferien ansetzen oder großzügige Homeoffice-Lösungen anbieten.
  • An Weihnachten soll es eine leichte Lockerung der Kontaktbeschränkungen geben, damit Familienfeiern im kleinen Kreis stattfinden können.

  • An Silvester werden An- und Versammlungen verboten, ebenso der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Altes Feuerwerk soll möglichst nicht abgebrannt werden – Verletzungsgefahr!
  • Um die vom Lockdown betroffenen Wirtschaftszweige zu unterstützten, gibt es verbesserte Überbrückungshilfen – und zwar Zuschüsse zu den Fixkosten von Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro. Der Erstattungsbeitrag beträgt bis zu 200.000 Euro, in besonderen Fällen sogar bis zu 500.000 Euro.

Bitte alle mithelfen!

Am 5. Januar wird entschieden, wie es weitergeht.

Wir alle wollen, dass der Lockdown erfolgreich ist, und dass er möglichst bald wieder gelockert werden kann. Deshalb mein erneuter Appell an alle:

Bitte an die Kontaktbeschränkungen und die Corona-Regeln halten – allen voran an die einfachen Schutzmaßnahmen wie Abstand – Hygiene- Alltagsmaske, AHA plus App plus Lüften.

Fotos: Bundesregierung

Vielleicht hilft dabei auch der Gedanke: Freiheit ist Einsicht in die Notwendigkeit.

Die Nationale Impfstrategie: Wer wird zuerst geimpft?

Was sicher auf jeden Fall hilft: Mit den neuen Impfstoffen – die Zulassung des BioNTech-Impfstoffs in der EU wird noch vor Weihnachten erwartet – können auch bei uns schon ab 27. Dezember die ersten Menschen geimpft werden. Ich bin dankbar für dieses wunderbare Weihnachtsgeschenk!

Noch nie ist ein wirksamer und sicherer Impfstoff so schnell entwickelt worden. Die EU-Arzneimittelagentur EMA hat sich dabei bewusst für eine ordentliche Zulassung entschieden, die etwas länger dauert, und nicht für eine Notzulassung wie in Großbritannien und in den USA, um das Vertrauen in den Impfstoff zu stärken. Damit können wir Menschenleben retten und schwere Krankheitsverläufe verhindern.

Vorrang bei der Impfung haben Menschen über 80, die Bewohner und das Personal von Alten- und Pflegeheimen und das medizinische Personal in Notaufnahmen und in COVID- oder Krebsstationen. So hat es die Ständige Impfkommission STIKO empfohlen. Die Impfzentren und die mobilen Impfteams für die Alten- nd Pflegeheime sind vorbereitet.

Eine Impfpflicht wird es definitiv nicht geben.

Wir haben in der von uns beantragten aktuellen Stunde ausführlich über die „Nationale Impfstrategie“ und die Priorisierung debattiert. Dabei ging es auch um die Frage: Ist für die Rangfolge der Impfungen ein eigenes Gesetz nötig oder reicht eine Rechtsverordnung?

“Foto:© BioNTech SE 2020, all rights reserved”

Ich bin mit meinen Fraktionskolleginnen und Kollegen der Meinung, dass wir dazu kein Gesetz brauchen, denn das gerade erst verabschiedete Dritte Bevölkerungsschutzgesetz sieht dafür den Weg einer Rechtsverordnung vor. Ein weiteres Gesetzgebungsverfahren würde den Start der Impfungen außerdem um Wochen verzögern.

Eine solche Verordnung hat auch den Vorteil, dass sie schneller und unkomplizierter als ein Gesetz angepasst werden kann, wenn neue Impfstoffe auf den Markt kommen, die sich für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen unterschiedlich gut eignen, oder wenn es neue Erkenntnisse zur Verträglichkeit z.B. bei Schwangeren gibt.