Cum/Ex-Fälle im Griff, Ehrenamt gestärkt, PV-Dachanlagen gesichert, Fleischindustrie besser kontrolliert

Jahressteuergesetz – Viele Vorteile: 

Nach langen und schwierigen Verhandlungen haben wir diese Woche das Jahressteuergesetz verabschiedet. Meiner Fraktion ist es dabei gelungen, wichtige Änderungen durchzusetzen:

  • Wir heben die Verjährungsfrist für schwere Steuerhinterziehung von 10 auf 15 Jahre an.
  • Auch wenn die schwere Steuerhinterziehung in Cum/Ex-Fällen schon verjährt ist, können die Gewinne künftig trotzdem rückwirkend eingezogen werden.

  • Die Steuerfreiheit für einen Corona-Bonus bis 1.500 Euro wird bis 30. Juni 2021 verlängert.
  • Wir entfristen die Verdopplung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende, die bisher nur für 2020 und 2021 galt.

Außerdem: Um die Auswirkungen der Corona-Krise weiter abzufedern, gibt es für 2020 und 2021 eine Home-Office-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 120 Arbeitstage/600 Euro), wenn kein richtiges Arbeitszimmer vorhanden ist.

An einer Reform der Unternehmensteuer arbeiten wir weiter!

Neuer Schub für das Ehrenamt!

Das Jahressteuergesetz bringt auch eine sehr gute Nachricht für die über 31 Millionen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer – in den Vereinen, bei der Freiwilligen Feuerwehr und beim THW, in der Jugendhilfe und der Altenbetreuung, und an vielen anderen Stellen!

Weil wir wissen, wie wichtig ihre Hilfe vor Ort ist, wollen wir ihre unverzichtbare Arbeit mit einem großen Ehrenamtspaket erleichtern:

  • Wir heben die Ehrenamtspauschale ab 2021 von 720 Euro auf 840 Euro an.
  • Die Übungsleiterpauschale steigt von 2.400 auf 3.000 Euro.
  • Wir vereinfachen den Zuwendungsnachweis: Künftig gilt für Spenden bis 300 Euro der vereinfachte Spendennachweis, ohne Zuwendungsbestätigung.
  • Bei Vereinen mit Einnahmen von maximal 45.000 Euro schaffen wir die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung ab.
  • Wir erhöhen die steuerliche Freigrenze für Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 Euro im Jahr.
  • Wir erleichtern die Zusammenarbeit gemeinnütziger Organisationen und machen die Mittelweitergabe untereinander rechtssicher.
  • Wir nehmen „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerungen“ in den Zweckkatalog für Steuerbegünstigungen auf.

Auf eine gesetzliche Neuregelung der politischen Betätigung im Gemeinnützigkeitsrecht haben wir wir dagegen verzichtet. Denn die Rechtslage ist klar: Eine gemeinnützige Körperschaft kann sich politisch betätigen, wenn der gemeinnützige Zweck damit verfolgt wird und Politik nicht der Hauptzweck ist. Ein Umweltverband kann selbstverständlich laut und kritisch mehr Klimaschutz fordern. Ein Hilfswerk kann intensiv für Entwicklungsziele trommeln. Und ein Fußballclub oder der Musikverband kann Aktionen gegen Rassismus machen. Das gefährdet nicht die Gemeinnützigkeit. Rein politischen Initiativen wie „Querdenken“ können wir das Gütesiegel „gemeinnützig“ jedoch nicht verleihen.

Mehr Infos in unserem Fraktions-Faktenblatt und -Faktencheck zum Ehrenamt.

EEG-Novelle gut für Erneuerbare Energien: 

Mit der EEG-Novelle 2021 treiben wir den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weiter voran.

Wir bekennen uns zu den Zielen: 65% Anteil erneuerbarer Energien beim Strom bis 2030 und Treibhausgasneutralität im Stromsektor bis 2050.

Wir machen die Energiewende sauber, sicher und bezahlbar.

In den langwierigen Verhandlungen konnten wir als Unionsfraktion zahlreiche relevante Punkte durchsetzen:

  • Wir schaffen mehr Markt und mehr Wettbewerb für Erneuerbare Energien und weiten z.B. die Ausschreibungen bei der Photovoltaik bei großen Dachanlagen aus. Damit bereiten wir den Weg für Innovationen.
  • Wir fördern die Digitalisierung durch Anreize für neue Anlagentechnik, machen Bestands- und Neuanlagen intelligenter und ermöglichen somit neue Geschäftsmodelle.
  • Für die seit 20 Jahren geförderten und nunmehr ausgeförderten Solar- und Windkraftanlagen schaffen wir Anschlussregelungen. So erhalten Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis 100 kW bis 2027 den Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungsgebühr vom Netzbetreiber.

Foto: Ulrike Leone auf Pixabay

  • Wir erweitern die Möglichkeiten für die Bürger, eigenproduzierten Strom aus erneuerbaren Energien auch selbst zu nutzen. So haben wir die Eigenverbrauchsgrenze bei alten und neuen Solaranlagen auf dem Dach auf 30 kW und 30 MWh pro Jahr angehoben. Damit sind die meisten kleinen Solar-Dachanlagen von Ein- und Zweifamilienhäusern von der EEG-Umlage befreit. Ü20-Anlagen dürfen ganz grundsätzlich Eigenverbrauch nutzen.
  • Wir verbessern die Rahmenbedingungen für Mieterstrom.
  • Wir stärken die Rolle der Standortkommunena. dadurch, dass sie zukünftig einen größeren Anteil am Gewerbesteueraufkommen von Windparks erhalten sollen.
  • Wir schaffen mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie für viele kleinere Anlagenbetreiber, aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen und für die Industrie, indem wir die Besondere Ausgleichsregelung krisensicher machen und die Kostenrisiken begrenzen.
  • Wir befreien Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, die Elektroyseure, von der EEG-Umlage und erleichtern so die dringend notwendigen Investitionen in diese Zukunftstechnologie.

Gegen Missstände in der Fleischindustrie

Mit dem sogenannten Arbeitsschutzkontrollgesetz verbieten wir ab 1. April 2021 Werkverträge und Zeitarbeit beim Schlachten und Zerlegen komplett und in der Fleischverarbeitung weitgehend, damit Missstände in der Fleischindustrie wie bei Tönnies nicht mehr vorkommen können.

Bei der Fleischverarbeitung soll Zeitarbeit tarifvertraglich in begrenztem Umfang möglich bleiben, um saisonale Produktionsspitzen aufzufangen – und zwar bei gleicher Bezahlung wie bei der Stammbelegschaft und unter Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften. Gerade die mittelständischen Betriebe der Fleischverarbeitung brauchen diese Flexibilität.

Wir erhöhen gleichzeitig die Kontrolldichte und sorgen mit fälschungssicheren Aufzeichnungen der Arbeitszeit sowie Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünften dafür, dass die neuen Vorgaben konsequent durchgesetzt werden.

Beim Fleischerhandwerk haben wir erreicht, dass Betriebe mit bis zu 49 Mitarbeitern (ohne Verkaufspersonal) von den Beschränkungen nicht betroffen sind. Denn es ist nicht mit der Fließbandarbeit in den Fleischfabriken und den dortigen Missständen gleichzusetzen. Damit ermuntern wir traditionelle Metzgereien, mit zusätzlichen Verkaufsfilialen die regionale Versorgung zu verbessern und zu stärken.

Weitere Infos

Die Infos zu allen Plenardebatten – darunter auch zur Novelle des Insolvenzrechts, zur Restschuldbefreiung und zur weltweiten Religionsfreiheit – finden Sie hier und in den Plenarprotokollen.

Ich möchte Sie außerdem auf die neue Stephanuspost unseres Stephanuskreises hinweisen. Sie steht unter dem Motto „Vergesst die Verfolgten und Bedrohten nicht“ und enthält auch ein Interview mit Markus Grübel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die weltweite Religionsfreiheit.