Durchbruch für den Digitalpakt Schule!

Endlich: Am Mittwoch haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss nach intensiven Verhandlungen auf einen vernünftigen Kompromiss zur Änderung des Grundgesetzes geeinigt.

Gestern hat der Bundestag mit 89 % Mehrheit zugestimmt. Die letzte Abstimmung im Bundes-rat am 15. März ist nur noch Formsache.

Damit steht der Einführung des Digitalpakts nichts mehr im Wege. Der Bund darf Schulen beim Digitalausbau schon bald direkt fördern und wird den Ländern dafür in den nächsten 5 Jahren 5 Mrd. Euro zuweisen. Die Mittel können für die bessere digitale Ausstattung mit W-Lan, Tablets oder Whiteboards, aber auch für den zeitlich begrenzten Einsatz von IT-Spezia-listen eingesetzt werden. Die Länder bleiben grundsätzlich dafür zuständig, dass die Lehrerausbildung auf die digitalen Herausforderungen ausgerichtet wird, und dass die Schulen die Grundlagen für die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler vermitteln.

Bildung bleibt also Ländersache, aber der Aus-bau der digitalen Infrastruktur ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Bei der dafür erforderlichen Grundgesetzänderung gab es allerdings Streit über die Fragen: Wer bezahlt wieviel bei gemeinsamen Bund-Länder-Projekten nach dem Digitalpakt? Und wie kann der Bund kontrollieren, ob seine Finanzmittel auch tatsächlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden?

Mit dem Kompromiss verzichtet der Bund nun darauf, eine 50%-Beteiligung der Länder bei allen weiteren gemeinsamen Projekten festzuschreiben. Im Gegenzug verpflichten sich die Länder zur Auskunft über die Mittelverwendung, wenn der Bund Berichte und Akten anfordert.

Gleichzeitig wurde mit der Verfassungsänderung vereinbart, dass der Bund den sozialen Wohnungsbau 2020/2021 mit 2 Mrd. Euro fördert und die GVFG-Mittel für bessere Verkehrswege 2020 auf 665 Mio. Euro und 2021 auf 1 Mrd. Euro aufstockt.