Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen

Die Verhandlungsführer meiner Fraktion haben außerdem am Dienstag noch kurzfristig erreicht, dass von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können, wenn andere Hilfen nicht ausreichen.

Die Antragsfrist für März läuft am 26. März ab, aber die Anträge für April können ab sofort formlos und unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt bei den Krankenkassen gestellt werden, die die Sozialversicherungsbeiträge erheben.

Hier gehts zum Musterantrag für die Krankenkasse und zur Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes für weitere Infos.