Europa fit für die Zukunft machen – Kindesmissbrauch besser bekämpfen

Europa fit für die Zukunft machen

Die Corona-Krise ist für alle EU-Staaten eine riesige Herausforderung. Wir können die Krise aber nur gemeinsam überwinden.

Mittel für den Wiederaufbaufonds bewilligt

Deshalb ist es richtig, dass wir in dieser Woche die Mittel für den europäischen Wiederaufbaufonds bewilligt haben. Zur Finanzierung wird die Europäische Kommission im Eigenmittelbeschluss ermächtigt, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen.

Damit stellen wir die Weichen für ein digitales, klimafreundliches, krisenfestes Wachstum.

Ganz wichtig: Der Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ hat Ausnahmecharakter. Die Kreditaufnahme der EU-Kommission ist hinsichtlich ihrer Höhe, ihrer Dauer und ihrem Zweck klar begrenzt. Die Mittel werden über den EU-Haushalt als Darlehen an die Mitgliedstaaten vergeben – allerdings nur zur Verwendung im Rahmen des Aufbauinstrumentes „Next Generation EU“. Wir werden darauf achten, dass die Mittel in den EU-Staaten vornehmlich in die Zukunft investiert werden, z.B. in Digitalisierung und in Klimaschutz.

Exportorientierte Länder wie Deutschland werden am meisten davon profitieren, auch wenn wir am meisten einzahlen. Es ist für uns von elementarem Interesse, dass die EU sich als Ganzes wieder erholt.

Keine Schuldenunion

Von elementarem Interesse ist es für uns als Fraktion auch, dass die Kreditaufnahme der EU durch die Haftung der Mitgliedstaaten abgesichert ist.

Und das bedeutet: Es gibt ausdrücklich keine Vergemeinschaftung von Schulden und keinen Einstieg in eine dauerhafte Fiskal- und Schuldenunion. Es geht ganz klar um eine zeitlich begrenzte Bewältigung der negativen Folgen der Pandemie. Der schuldenfinanzierte Topf muss ein einmaliger Vorgang bleiben. Sobald die Pandemie überwunden ist, müssen wir zum Stabilitätspakt zurückkehren.

Reformen wichtig

Bundeskanzlerin Merkel hat in ihrer Regierungserklärung vor dem EU-Gipfel diese Woche auch darauf hingewiesen, dass die Corona-Krise die Schwächen der EU schonungslos offengelegt hat. Wir müssen dafür sorgen, dass wir europaweit für künftige Krisen besser aufgestellt sind. Dafür brauchen umfassende Verwaltungsreformen auch für die Europäische Union.

Wir schützen Kinder besser vor sexuellem Missbrauch

Viel zu viele Kinder werden Opfer von sexuellem Missbrauch. Sexuell missbrauchte Kinder müssen unvorstellbares Leid ertragen. Das Ausmaß dieser Gräueltaten ist erschreckend: Fast 16.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland wurden 2019 Opfer sexueller Übergriffe. Die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher. Der Bundestag hat dem sexuellen Missbrauch der Schwächsten unserer Gesellschaft den Kampf angesagt und jetzt ein ganzes Paket an Maßnahmen beschlossen.

Das Ziel: Täter entdecken, hart bestrafen und künftige Taten verhindern.

Mit dem neuen Gesetz werden die Strafen für die Täter deutlich erhöht. Richter können leichter Untersuchungshaft und Sicherungsverwahrung anordnen. Außerdem verlängern wir die Verjährungsfristen und beschleunigen Strafprozesse mit minderjährigen Opferzeugen. Gleichzeitig stufen wir die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie künftig als Verbrechen ein – das heißt: dafür gibt es mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Für diese Verschärfungen hat sich die Union seit Jahren eingesetzt. Genauso wichtig ist aber die Verhinderung künftiger Taten. Deshalb bekommen gefährliche Wiederholungstäter einen lebenslangen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis. Damit wir sichergestellt, dass diese Personen nicht mehr in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit, also zum Beispiel im Sportverein, tätig sein können.

Wir haben uns außerdem dafür stark gemacht, dass „Kindersexpuppen“, also Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, verboten werden. Denn solche Puppen sind eine Eintrittspforte in den sexuellen Missbrauch.

Bessere Überwachungsmöglichkeiten

Das neue Gesetz enthält noch weitere Maßnahmen zum Schutz von Kindern: Polizei und Staatsanwaltschaft können in Fällen von sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Kinderpornografie künftig besser Telefon und Internet überwachen sowie Online-Durchsuchungen durchführen. Für Richter und Staatsanwälte sind zudem besondere Qualifikationsanforderungen vorgesehen.

Weitere Verbesserungen sind geplant

Bei diesem Gesetz wird es nicht bleiben, denn weitere Maßnahmen im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch sind in Arbeit. In Kürze sollen z.B. die Durchsuchungen zur Nachtzeit so erleichtert werden, dass Kinderstraftäter bei offenem Rechner erwischt werden können. Außerdem soll die Strafbarkeit von Kinderpornografie-Plattformen verschärft und die Nutzung von sogenannten ‚Missbrauchshandbüchern‘ bestraft werden.

 

Was noch?

Auch ansonsten war die Tagesordnung dieser Woche randvoll mit Themen, von der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan über besseren Verbraucherschutz beim Online-Shopping bis zur Verabschiedung des Lobbyregisters.

Die Infos zu allen Plenardebatten finden Sie hier und in den Plenarprotokollen.