Die Herausforderungen für Wirtschaft und Gesellschaft sind gewaltig. Um die notwendigen milliardenschweren Hilfspakete stemmen zu können, haben wir am Mittwoch einen Nachtragshaushalt in Rekordhöhe und die Lockerung der Schuldenbremse beschlossen.
So können wir zur Bewätigung der Corona-Krise in diesem Jahr 156 Mrd. Euro neue Schulden aufnehmen. Normalerweise erlaubt die Schuldenbremse im Grundgesetz eine maximale Neuverschuldung von 0,35% des Bruttoinlandsprodukts. Für „außergewöhnliche Notsituationen“, wie eben die Corona-Krise, gilt aber eine Ausnahme.
Der Tilgungsplan sieht eine Rückzahlung der Mit-tel ab 2023 über insgesamt 20 Jahre vor. Damit sorgen wir vor, dass die zukünftigen Generationen nicht übermäßig und dauerhaft mit der jetzigen Schuldenaufnahme überfordert werden.
Wir verbessern den Infektionsschutz
Einheitliches Handeln bei Epidemien
Damit bei bundesweiten Epidemien rasch und gezielt Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ergriffen werden können, soll der Bund im Epidemiefall befristet weitgehende Kompetenzen übernehmen können. So kann der Bund nach dem Infektionsschutzgesetz künftig:
- Schritte zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln oder zur Stärkung der personeller Ressourcen einleiten,
- ärztliche Untersuchungen bei Einreisen nach Deutschland anordnen,
- Beförderungsunternehmen zur Mitarbeit verpflichten.
Bei behördlich angeordneten Kita- oder Schul-schließungen wird zudem der Verdienstausfall bei der Kinderbetreuung kompensiert, wenn kei-ne andere zumutbare Betreuung möglich ist.
Milliarden-Paket für Krankenhäuser
Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz wer-den auch die Kliniken in der Corona-Krise durch ein Milliardenpaket entlastet:
- Sie erhalten für jedes Bett, das durch die Verschiebung planbarer Behandlungen und Operationen frei bleibt, eine Tagespauschale.
- Auch für neu eingerichtete intensivmedizinische Betten mit Beatmungsgerät gibt es Prämien.
- Die Verordnung zu Untergrenzen beim Pflege-personal wird ausgesetzt.
- Reha-Einrichtungen dürfen Patienten zu Kurzzeitpflege und Akutbehandlung
Auderdem: Medizinstudenten und Auszubilden-de in Gesundheitsberufen müssen bei einem vergütetem Einsatz in Corona-Notlagen nicht mit pauschalen BAföG-Kürzungen rechnen.
Wir unterstützen Unternehmen
50 Mrd. Euro Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler & Kleinunternehmer
Der Bund stellt insgesamt 50 Mrd. Euro als unbürokratische und schnelle Soforthilfe für Selbst-ständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen bereit.
Die oberste Priorität heißt dabei: Liquidität sichern und helfen, Betriebs-, Miet-, Pacht- und Darlehenskosten zu zahlen. Dafür wird es bei bis zu 5 Beschäftigten einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für zunächst 3 Monate geben – und bei bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro.
Darüber hinaus gibt es Hilfsprogramme der einzelnen Bundesländer, für die auch Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) anspruchsberechtigt sind. In Hessen ergeben sich so inklusive der Förderung durch den Bund folgende Zuschussmöglichkeiten für die nächsten drei Monate:
– bis zu 5 Beschäftigte: bis 10.000 Euro
– bis zu 10 Beschäftigte: bis 20.000 Euro
– bis zu 50 Beschäftigte: bis 30.000 Euro
Die Bewilligung – und zu einem späteren Zeitpunkt die Prüfung – übernehmen die Länder bzw. die Kommunen. In Hessen können die Mittel – Bundes- und Landesmittel gemeinsam – schon ab 30. März ausschließlich online – beim Regierungspräsidium in Kassel beantragt werden unter: http://www.rpkshe.de/coronahilfe. Die örtlichen IHKs und Handwerkskammern helfen bei der Antragsstellung.
600 Milliarden Euro-Fonds für mittlere und große Unternehmen
Größere Unternehmen schützen wir mit einem 600-Milliarden-Fonds für Eigenkapital- und Kreditmaßnahmen. Dieser Wirtschaftsstabili-sierungsfonds (WSF) enthält staatliche Kreditgarantien von 400 Mrd. Euro, um den Kapitalzugang der Unternehmen zu sichern. Weitere 100 Mrd. Euro sind zur Stärkung des Eigenkapitals vorgesehen – z.B. für Genussrechte, stille Beteiligungen, Hybridanleihen, Wandelanleihen, Erwerb von Anteilen – und nochmals 100 Mrd. Euro zur Absicherung der KfW-Corona-Sonderprogramme.
Damit wollen wir insbesondere die von der Corona-Krise gefährdeten Unternehmen unterstützen, die strategisch wichtig für unseren Wirtschafts- und Innovationsstandort als Ganzes und für unsere Versorgungssicherheit, für kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt sind.
Um die Hilfe zu erhalten, müssen die Unternehmen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
- Bilanzsumme mindestens 43 Mio. EUR,
- Umsatzerlöse größer als 50 Mio. EUR,
- mehr als 249 Beschäftigte.
Im Einzelfall können also auch kleinere Unter-nehmen, die für die Infrastruktur besonders relevant sind, von den Maßnahmen profitieren.
In Hessen können von der Corona-Krise betroffene Unternehmer bis 250 Mitarbeiter ab sofort über ihre Hausbank kurzfristige Nachrangdarlehen der WIBank von 5.000 bis 200.000 Euro beantragen.
Unternehmensfortführung trotz Insolvenz
Normalerweise haben Unternehmen bei Zahlungsunfähigkeit bis zu drei Wochen Zeit, um eine Insolvenz zu beantragen. Diese Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt, sofern der Insolvenzgrund auf die Pandemie zurückzuführen ist. Außerdem muss es Sanierungschancen geben. Ähnliche Regelungen gab es schon bei den Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016.
Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Die Verhandlungsführer unserer Fraktion haben am Dienstag noch kurzfristig erreicht, dass von der Corona-Krise betroffene Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können, wenn andere Hilfen nicht ausreichen.
Die Antragsfrist für März lief leider schon am
26. März ab. Aber die Anträge für April können ab sofort formlos unter Bezug auf eine Notlage durch die Corona-Krise und Paragraph § 76 SGB IV direkt bei den Krankenkassen gestellt werden, die die Sozialversicherungsbeiträge erheben.
Hier geht’s zum Musterantrag für die Krankenkasse und zur Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes für weitere Infos
Wir helfen Familien, Arbeitnehmern, sozial Schwachen und der Justiz
Mit einem umfassenden Sozialschutz-Paket und mit Maßnahmen im Bereich Justiz helfen wir vielen Menschen durch die Krise.
Hier eine Kurzübersicht:
- Sozialhilfe erleichtert: Um soziale Härten aufgrund der Corona-Krise abzumildern, wird u.a. der Zugang zur Grundsicherung und zur Sozialhilfe erleichtert. So wird die Vermögensprüfung ab 1. März für vier Monate deutlich ein-facher. Und die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden als angemessen anerkannt.
- Kinderzuschlag für Familien erleichtert: Um Familien zu unterstützen, die durch die Corona-Krise Einkommenseinbußen erleiden, wird der Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 Euro pro Monat) stark vereinfacht. Das Einkommen der Eltern wird nicht mehr für die vergangenen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkommensbescheid des letzten Monats vor Antragstellung. Und es wird eine einmalige Verlängerung der Kinderzuschlagszahlung für die Bestandsfälle geben.
- Anreize für Bezieher von Kurzarbeitergeld: Wenn Kurzarbeiter in der arbeitsfreien Zeit freiwillig vorübergehend bezahlte Tätigkeiten leisten, die von besonderer Bedeutung für das öffentliche Leben oder die Lebensmittelversorgung z.B. in der Landwirtschaft sind, dann wird auf die vollständige Anrechnung des Entgelts auf das Kurzarbeitergeld befristet verzichtet.
- Saisonarbeit erleichtert: Um die Probleme der Saisonarbeit besonders in der Landwirtschaft zu mildern, wird die Zeitgrenze für geringfügige und kurzfristige Beschäftigung befristet auf 5 Monate oder 115 Tage ausgeweitet.
- Sicherheit für Soziale Dienstleister: Sie können in Abstimmung mit ihren Leistungsträgern konkrete Beiträge zur Bewältigung der Corona-Krise leisten. Dafür werden sie durch die Leistungsträger bis zum 30. September in ihrem Bestand gesichert.
- Flexibleres Arbeitszeitgesetz: Hier können in der Corona-Krise bundeseinheitliche Ausnahmeregelungen geschaffen werden.
- Höhere Hinzuverdienstgrenze für Rentner: Um in der Corona-Krise Rentner aus dringend benötigten Berufen leichter zurückzuholen, wird die für sie geltende jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro angehoben – diese Regelung wird bis zum Jahresende 2020 befristet.
- Mieterschutz bis Ende Juni: Niemand soll seine Wohnung oder seine Werkstatt verlieren, weil er wegen Corona nicht mehr zahlen kann. Bis 30. Juni wird der Kündigungsgrund Mietschulden, der sonst schon ab zwei Monaten Mietrückstand greift, deshalb ausgesetzt, sofern die Mieter glaubhaft machen können, dass Corona die Ursache für die Nichtzahlung ist. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber bestehen – die muss innerhalb von 2 Jahren nachgezahlt werden.
- Hilfen für Vermieter: Damit Vermieter durch Zahlungsausfälle ihrer Mieter keine Nachteile erleiden, können sie die Tilgung aus eigenen Verbraucherdarlehensverträgen ebenfalls bis zum 30. Juni 2020 von ihrer Bank stunden las-sen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich eben-falls um 3 Monate, um doppelte Belastungen ab Juli zu vermeiden.
- Längere Pausen für Strafprozesse: Damit wegen der Corona-Krise keine Strafprozesse platzen, können sie pandemiebedingt länger als bisher unterbrochen werden. Derzeit können Verhandlungen maximal drei Wochen lang ausgesetzt werden, künftig jedoch gelten zwei Monate und zehn Tage.
- Onlineverfahren bei Beschlüssen: Erleichtert werden soll auch die elektronische Beschlussfassung und Kommunikation etwa bei Hauptversammlungen und Mitgliederversammlungen im Vereins-, Genossenschafts- und Gesellschaftsrecht.