Weichen für die Zukunft: Flexibleres Elterngeld, mehr Pflegepersonal, weniger Plastiktüten - und Frieden im Kaukasus

Wir haben in dieser Woche mit einer Reihe von Gesetzen und Anträgen wichtige Weichen für die Zukunft gestellt – darunter diese:

Flexibleres Elterngeld

Das Elterngeld ist die mit Abstand bekannteste und beliebteste familienpolitische Leistung in Deutschland: Fast 2 Mio. Mütter und Väter haben sie im vergangenen Jahr erhalten. Besonders erfreulich: Bei den Vätern gab es einen deutlichen Anstieg um 5,4% gegenüber dem Vorjahr. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, das wir in erster Lesung beraten haben, soll das Elterngeld noch flexibler und attraktiver werden.

Dazu enthält das Gesetz drei zentrale Bausteine:

  • Mehr zeitliche Freiräume: Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden.
  • „Frühchenmonat“: Wenn das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren wird, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.
  • Weniger Bürokratie: Das Elterngeld wird insgesamt an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet.

Mehr Personal für die Altenpflege

Verabschiedet haben wir das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege beraten. Als sogenanntes Omnibusgesetz umfasst es Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen. Die zentralen Punkte:

  • In Altenheimen werden 000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte finanziert. Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll jedoch nicht steigen, weil die Stellen komplett von der Pflegeversicherung finanziert werden.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leidet, erhält 2021 einen zusätzlichen Bundeszuschuss aus Steuermitteln von 5 Mrd. Euro. Damit sollen die Beiträge der Versicherten stabil möglichst bleiben.
  • Außerdem sollen 600 neue Hebammenstellen und bis zu 1750 Jobs zur Unterstützung von Hebammen geschaffen werden.

Plastiktüten ab 2022 verboten

Foto: Jo-Re auf Pixabay

Mit der Änderung des Verpackungsgesetzes und dem Verbot von Plastiktüten ab 2022 setzen wir ein wichtiges Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft. Auch wenn die Selbstverpflichtung des Handels bereits zu einem deutlichen Rückgang des Verbrauchs seit 2016 geführt hat, ist dieser Schritt jetzt richtig: Wir müssen wir Plastik im Alltag weiter massiv reduzieren, um die die Umwelt und die Ressourcen zu schonen. Die Übergangsfrist von zwölf Monaten bis Ende 2021 halte ich für vertretbar, denn der Handel soll nicht auf bereits vorrätigen Tragetaschen sitzenbleiben. Auch die Ausnahmen für sehr leichten Plastikbeutel, die meist zur Verpackung von Gemüse und Obst genutzt werden, sind richtig, denn ein Verbot würde hier nur zu mehr Vorverpackungen und unterm Strich zu mehr Plastik führen.

Frieden für den Kaukasus

In unserem Antrag zum Konflikt in der Kaukasusregion Bergkarabach fordern wir die Entwicklung einer langfristigen Friedenslösung für die von Armeniern bewohnte Region, die auf aserbaidschanischem Gebiet liegt. Wir begrüßen, dass in dem wiederaufgeflammten Konflikt seit dem 10. November die Waffen schweigen und setzen uns für eine Verhandlungslösung unter Vermittlung der OSZE ein. Deutschland soll sich dabei besonders einbringen. Auch die EU ist aufgefordert, sich insgesamt stärker bei der Lösung von Konflikten zu engagieren, die vor ihrer Haustür liegen. Der Konflikt in Bergkarabach ist dafür ein Weckruf.

Weitere Debatteninfos

Die Infos zu allen Plenardebatten – darunter auch zur Reform des Weingesetzes und zum besseren Verbraucherschutz im Inkassorecht besseren Verbraucherschutz im Inkassorecht – finden Sie hier und in den Plenarprotokollen.