Solides Wachstum erwartet - Elterngeld reformiert - e-government gestärkt

Solides Wachstum für 2021 – solide Finanzen entscheidend !

Wie schnell und wie kommen wir aus der wirtschaftlichen Talsohle heraus, in die unsere Volkswirtschaft durch die Corona-Pandemie geschlittert ist? Bei der Debatte zum Jahreswirtschaftsbericht 2021 am Donnerstag waren für mich vor allem diese Punkte wichtig: Es ist sehr erfreulich, dass unsere Wirtschaft und insbesondere die Industrie trotz der Corona-Krise insgesamt noch immer gut aufgestellt ist, auch wenn das BIP-Wachstum dieses Jahr mit geschätzt 3% etwas schwächer ausfallen wird als noch im Herbst – vor dem zweiten Lockdown – erwartet.

Auch der Arbeitsmarkt wird dieses Jahr dank unserer soliden Finanzlage, der Corona-Hilfen für die Wirtschaft und dem erweiterten Kurzarbeitergeld robust bleiben. Doch der Weg aus der Krise ist noch lang. Nur durch ein konsequentes Eindämmen der Pandemie und weitere Corona-Hilfen werden wir es schaffen, die Perspektiven für die Wirtschaft weiter zu verbessern.

Gut für Familien: Flexibleres Elterngeld, bessere Hilfen für Kinder und Jugendliche

Elterngeld wird einfacher und flexibler

Fast 2 Mio. Mütter und Väter haben im vergangenen Jahr das Elterngeld erhalten. Damit ist Elterngeld die mit Abstand bekannteste und beliebteste familienpolitische Leistung in Deutschland: Besonders erfreulich: Bei den Vätern gab es einen deutlichen Anstieg um 5,4% gegenüber dem Vorjahr. Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, das wir diese Woche verabschiedet haben, wird das Elterngeld jetzt noch flexibler und attraktiver und gibt den Eltern mehr Zeit, sich um ihre Kinder zu kümmern. Damit stärken wir Familien und unterstützen sie dabei, Familienleben und Beruf noch besser miteinander zu vereinbaren, und das partnerschaftlich.

Dazu enthält das Gesetz drei zentrale Bausteine:

  • Mehr zeitliche Freiräume: Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden.

Meine Fraktion hat zudem dafür gesorgt, dass Eltern, die den Partnerschaftsbonus nehmen oder genommen haben und aufgrund der              Corona-Situation mehr oder weniger arbeiten, diesen Anspruch nicht verlieren oder das Elterngeld gar zurückzuzahlen müssen.

  • „Frühchenmonat“: Wenn das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren wird, erhalten Eltern je nach Geburtstermin bis zu vier zusätzliche Elterngeldmonate.
  • Weniger Bürokratie: Das Elterngeld wird insgesamt an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. So verbessern wir u.a. für Eltern in Teilzeitarbeit auch die Anrechnung des Elterngeldes auf Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld.

Gefährdeten Kindern und Jugendlichen besser helfen

Auch Familien, Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lagen wollen wir künftig noch besser helfen. Mit dem neuen Kinder und Jugendhilfegesetz, das wir heute erstmals diskutiert haben, stellen wir ein breites Hilfsangebot bereit, besonders für Kinder in Pflege-Familien und in Einrichtungen.

  • So soll der Hilfeplan für Pflegefamilien reformiert werden. Geplant sind auch mehr unbürokratische Hilfen in Notsituationen.
  • In stationären Einrichtungen und im Bereich der Pflegekinder werden Schutzkonzepte sichergestellt und unabhängige Beschwerdemöglichkeiten verpflichtend.
  • Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, ist die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe und Justiz entscheidend und soll verbessert werden. Hier besteht noch Beratungsbedarf.
  • Der Rechtsanspruch der Eltern auf Beratung und Förderung wird festgeschrieben. Wir wollen ihre Erziehungskompetenz stärken.
  • Die Kinder und Jugendlichen sollen in allen Prozessen besser beteiligt werden.
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden künftig durch einen Stufenplan wirksamer in ihrer Eingliederung unterstützt.
  • Ein besonderes Augenmerk werden wir auch auf die Situation von obdachlosen jungen Menschen richten.

Im parlamentarischen Verfahren wollen wir zudem weitere Verbesserungen gemeinsam mit den Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendhilfe erreichen.

Schnellere digitale Verwaltung und mehr Cybersicherheit für alle

Endlich keine Wartezeiten mehr auf dem Amt!

Wer will nicht den Führerschein, das BAföG oder Elterngeld oder andere Verwaltungsdienstleistungen bequem von zu Hause beantragen – ohne die lästige Vorlage der Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde? Das Registermodernisierungsgesetz schafft dafür die Voraussetzungen und ist ein weiter großer Schritt auf dem Weg zu einer bürgerfreundlichen digitalen Verwaltung. Davon profitieren auch unsere Unternehmen.

Künftig gilt: „Once-Only“ – die einmalige Angabe der eigenen Daten genügt, das Ausfüllen unnötiger Formulare wird überflüssig. Denn die bewährte Steuer-ID wird zum neuen Identitätsnachweis, zum Erkennungszeichen in allen Registern, die für das Onlinezugangsgesetz relevant sind. Die Behörden können sich damit einfacher und fehlerfrei untereinander digital austauschen – wenn die betroffene Person einverstanden ist.

Angst vor dem gläsernen Bürger muss niemand haben: Der Datenschutz ist sichergestellt. Eine Kontrollinstanz im ‘4-Corner-Modell’ verhindert unzulässige Datenübermittlungen zwischen den Behörden. Die Daten bleiben dezentral gespeichert. Und mit dem neuen „Datencockpit“ können die Bürger außerdem bequem digital nachvollziehen, welche Behörde wann und warum auf welche ihrer Daten zugegriffen hat.

Mehr Sicherheit im Cyberraum

Die digitale Verwaltung, die Unternehmen, wir alle sind auf optimale Sicherheit im Cyberraum angewiesen. Das gilt erst recht während der Corona-Pandemie, in der Homeschooling und Home-Office schon fast zur Regel geworden ist.

Doch die Cyberattacken greifen immer weiter um sich, und die Angriffe werden immer ausgefeilter. Täglich werden rund 320.000 neue Schadprogramme entdeckt.

Damit Deutschland auch digital eines der sichersten Länder der Welt bleibt, werden wir mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0  ein wichtiges Update für Deutschlands Cybersicherheit vornehmen und den Schutz vor Cyberattacken umfassend verstärken (1. Lesung):

  • Für die Verbraucher wird ein einheitliches IT-Sicherheitssiegel für Handys und andere IT-Produkte eingeführt.
  • Um kritische Infrastrukturen – die z.B. die Versorgung der Bevölkerung mit Energie oder Wasser sichern – besser zu schützen, werden die Betreiber verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen.
  • Der Einsatz kritischer Komponenten zum Beispiel in der 5G-Infrastruktur kann künftig untersagt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen wie sicherheitspolitische Belange entgegenstehen.
  • Die Meldepflichten für Cybervorfälle werden auf mehr Wirtschaftsbereiche, wie Unternehmen der Rüstungsindustrie ausgeweitet.
  • Zum Schutz der Bundes-IT erhält das BSI die notwendigen Kontroll- und Prüfbefugnisse.

Alle Infos zum Plenum

Die Infos zu allen Plenardebatten – darunter auch zur erleichterten Kandidatenaufstellung bei Wahlen in Zeiten von Corona, zur MTA-Ausbildungsreform und zum Baulandmobilisierungsgesetz (1. Lesung) – finden Sie hier und in den Plenarprotokollen.