Kinderschutz vor Datenschutz - IP-Adressen rechtssicher speichern !

IP-Adressen müssen im Internet endlich rechtssicher gespeichert werden, um unsere Kinder besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Das fordern wir in unserem Antrag, den wir gestern im Bundestag debattiert haben. Denn die IP-Adresse ist für die Ermittler oft die einzige Spur zum Täter.

Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das darf nicht so bleiben. Kinderschutz muss Vorrang vor Datenschutz haben.

Das kürzliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsdaten hat es ausdrücklich für zulässig erklärt, dass IP-Adressen zur Sicherung digitaler Beweismittel gespeichert werden dürfen. Die Ampel muss jetzt schnell ihren Streit im Kabinett darüber beenden und diesen Spielraum schnell für eine gesetzliche Reglung nutzen.