Mehr Geld für (fast) alle, starke Apotheken, mehr Schutz für Kinder

Insgesamt 13 Mrd. Euro mehr im Geldbeutel

Von dem größten steuerlichen Entlastungspaket dieser Legislaturperiode, das wir in dieser Woche verabschiedet haben, profitieren vor allem Familien und Menschen mit Behinderung.

Mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz wird das Kindergeld nach der Erhöhung im Juli 2019 um 10 ab 2021 um weitere 15 Euro erhöht. Damit erhält jede Familie pro Kind insgesamt 300 Euro mehr pro Jahr. Parallel erhöhen wir auch den Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro. Zusätzlich gewinnen alle Steuerpflichtigen dadurch, dass wir den Grundfreibetrag auf 9.696 Euro ab 2021 und auf fast 10.000 Euro ab 2022 anheben (bisher 9.408 Euro). Gleichzeitig passen wir den Einkommensteuertarif an die Inflation an und verhindern die kalte Progression.

Wir verdoppeln außerdem den Behindertenpauschbetrag, der künftig zudem bereits ab 20% Behinderung gilt. Wir führen einen behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrag ein und vereinfachen die Nachweispflichten. Das war mir und meiner Fraktion ein besonders wichtiges Anliegen.

Starke Apotheken

Ebenfalls in trockenen Tüchern: mehr Schutz für unsere Apotheken vor Preisdumping.

Die Apotheke um die Ecke hat mit der Konkurrenz aus dem Internet zu kämpfen. Dabei sind Apotheken gerade im ländlichen Raum ein wichtiger Faktor, um die Menschen zuverlässig mit Medikamenten zu versorgen, sie umfassend zu beraten und so ihre Lebensqualität zu stärken.

Mit dem jetzt verabschiedeten Vor-Ort-Apotheken-Gesetz tragen wir dazu bei, diese Apotheken zu unterstützen. Das Gesetz schreibt gleiche Preise für inländische Apotheken und für den ausländischen Versandhandel bei verschreibungspflichtigen Medikamenten fest. Es sorgt dafür, dass Apotheker mehr Kompetenzen und mehr Geld für Notdienste und für neue Dienstleistungen – darunter zum Teil auch Grippeimpfungen – erhalten. Es führt automatisierte Ausgabestationen ein und stärkt den Botendienst der Apotheken, u.a. durch eine dauerhafte Vergütung.

Foto: moritz320/pixabay

Besserer Schutz für unsere Kinder

Die spektakulären Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in Lügde, Bergisch Gladbach oder Staufen haben Deutschland in den vergangenen Monaten erschüttert. Insgesamt wurden In Deutschland im letzten Jahr fast 16.000 Kinder und Jugendliche Opfer sexueller Übergriffe – 11% mehr als im Vorjahr. Und während des Corona-Lockdowns ist die Nachfrage nach Kinderpornografie in einigen EU-Ländern um 30% gestiegen.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist eines der widerlichsten Verbrechen, das man sich vorstellen kann. Viele Opfer bleiben ihr Leben lang traumatisiert. Um hier gegenzusteuern, werden wir mit dem „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ härtere Strafen durchsetzen und die Strafverfolgung auch bei Kinderpornografie erleichtern. Außerdem haben wir als Union durchgesetzt, dass bestimmte Verurteilungen wegen kinderschutzrelevanter Straftaten erst nach 20 Jahren aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht werden können. Damit können wir verhindern, dass pädophil veranlagte Täter z.B. als Jugendtrainer arbeiten dürfen. Außerdem werden wir Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeugen beschleunigen und den Verkauf und Besitz von Kindersexpuppen unter Strafe stellen. (Erste Lesung).