Apropos Verkehr: In den nächsten Jahren müssen zahlreiche Bahnstrecken ausgebaut und viele unserer Wasserstraßen – allen voran der 100 km lange, stark befahrene Nord-Ostsee-Kanal – für moderne Ansprüche umgebaut werden.
Doch immer wieder werden Großprojekte aufgehalten, weil sie in komplizierten Verwaltungsverfahren über Jahre feststecken. Daher haben wir in dieser Woche zwei Gesetze verabschiedet, die die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen sollen:
- Durch das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz sind bestimmte Ersatzneubauten künftig gänzlich von einer Genehmigungspflicht befreit. Außerdem können die Kommunen Kreuzungsbauten künftig schneller realisieren, weil sie von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz entlastet werden.
- Das neue Maßnahmenvorbereitungsgesetz beschleunigt die Verfahren bei 12 Modell-Projekten, weil hier das Baurecht künftig per Gesetz und nicht durch Verwaltungsverfahren hergestellt wird. Speziell geht es um 5 Wasserstraßen – z.B. den Nord-Ostsee-Kanal – und 7 Bahnstrecken, z.B. Hannover – Bielefeld.
Gleichzeitig machen wir den Weg frei für eine milliardenschwere Förderung des Schienen-ÖPNV und verbessern damit konkret den Klimaschutz:
- Mit dem novellierten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhöhen wir die ÖPNV-Mittel ab 2021 auf 1 Mrd. und ab 2025 auf 2 Mrd. Euro pro Jahr, mit anschließender Dynamisierung um jährlich 1,8%. Wichtig ist, dass diese Mittel durch gute Planung auch tatsächlich abgerufen
- Auch durch die Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder ab 2020 mehr Bundesmittel für den Schienen-ÖPNV. Bis 2031 erhöhen sich damit die Regionalisierungsmittel um insgesamt 5,2 Mrd. Euro.