Auch in dieser Woche ließen die Ampelfraktionen bei ihrer Politik viele Fragen offen, nicht nur bei der Energiepreisbremse. Das haben wir im Plenum und in den Ausschüssen kritisiert, hier nur drei Beispiele:
Härtefallfonds für die Wissenschaft greift zu kurz
Der geplante Härtefallfonds für die Wissenschaft reicht nicht aus, um die Wissenschaft angesichts der massiv gestiegenen Energiepreise wirklich zu retten. Denn die Ampel weigert sich bisher beharrlich, diesen Härtefallfonds auch für Hochschulen mit energieintensiver Forschung zu öffnen. Das gefährdet unseren Innovationsstandort.
Rechenzentren verbrauchen viel Strom, Foto: Elchinator, Pixabay
Gerade die Forschung an den Hochschulen ist in vielen Fällen besonders energieintensiv – durch die Nutzung von Hochleistungsrechnern, Laserlaboren, Plasmabeschleunigern, Massenspektrometern, oder durch die Arbeit mit tiefgekühlten Proben oder Versuchstieren in temperatursensiblen Umgebungen. Das belastet angesichts der steigenden Energiepreise die Hochschulhaushalte zum Teil dramatisch.
In der Anhörung im Forschungsausschuss zu unserem Antrag „Entlastungspaket und Notfallfonds einrichten, um Schaden vom deutschen Wissenschaftssystem abzuwenden“ haben die Sachverständigen unser Anliegen im Wesentlichen unterstützt.
Wann kommt die 200-Euro-Energiepreispauschale für Studierende?
Nach fast 100 Tagen Beratung steht immer noch nicht fest, wann die Energiepauschale von 200 Euro für Studierende, Fachschüler und Berufsschüler ausgezahlt wird, und wo und wie das Geld überhaupt beantragt werden kann.
Wir fordern eine Auszahlung zum 1. Januar 2023, denn die jungen Menschen brauchen das Geld jetzt. Ursprünglich hatte die Ampelkoalition diese Personengruppe bei der Entlastung – ebenso wie übrigens die Wissenschaft! – sogar ganz vergessen. Unser entsprechender Antrag wurde leider abgelehnt.
Keine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür!
Beim Jahressteuergesetz der Ampel droht leider in vielen Fällen eine Erbschaftsteuererhöhung durch die Hintertür.
Denn die steuerliche Bewertung von Immobilien und Grundstücken wurde geändert, ohne die Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer anzupassen. Mit unserem Entschließungsantrag zum Jahressteuergesetz haben wir dazu Änderungen gefordert.
Foto: Hans Rohmann, Pixabay