Corona-Spezial: Weitere Hilfen auf den Weg gebracht

Mit den Corona-Hilfen geht es Schlag auf Schlag. Schneller kann man Gesetzesvorhaben nicht beraten und verabschieden – und das bei größtmöglicher Präzision.

Endgültig beschlossen haben wir die neuen Maßnahmen für für Eltern, Studierende und Wissenschaftler. In erster Lesung beraten haben wir weitere Hilfen für Kurzarbeiter, Arbeitslose und Pflegekräfte. Wir ermöglichen zudem mehr Tests. Auch der neue Schutzschirm für Physiotherapeuten tritt diese Woche in Kraft – und die Bund-Länder-Vereinbarungen vom 6. Mai bringen uns immer mehr Normalität zurück.

 

Volles Elterngeld trotz Corona-Krise

Wir haben die Regeln für das Elterngeld angepasst, um Eltern zu unterstützen, die wegen der Corona-Krise die Voraussetzungen für das Elterngeld eigentlich nicht mehr erfüllen können, d.h.:

  • Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I, das wegen der Corona-Pandemie gezahlt wird, reduzieren das Elterngeld nicht. Die Monate, in denen der Verdienst wegen Corona geringer ist, werden auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind ausgeklammert.
  • Eltern, die in systemrelevanten Berufen – z.B. in Krankenhäusern – arbeiten und an ihrem Arbeitsplatz jetzt dringend benötigt werden, können ihre Elterngeldmonate aufschieben und bis spätestens 21. Juni 2021
  • Eltern, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, sollen den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie wegen der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.

 

 

 

Volles BAföG für Azubis und Studenten

Wir haben die Hilfen für Auszubildende, Studierende und Wissenschaftler/innen rückwirkend zum 1. März gesetzlich ausgeweitet. Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung (z.B. Pflege-Azubis), die jetzt in systemrelevanten Branchen mit anpacken und unsere Gesellschaft unterstützen, behalten ihre volle BAföG-Förderung. Das zusätzliche Einkommen wird komplett von der Anrechnung freigestellt.

Systemrelevant ist z.B. die Arbeit in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, Schulen und Kindergärten, in der Land- und Ernährungswirtschaft, in Ordnungs- und Sicherheitsbehörden oder auch die Mithilfe beim Bau provisorischer Krankenhäuser. BAföG-Geförderte erhalten ihre Förderung bis auf weiteres auch, wenn der Lehrbetrieb an Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie zeitweilig ausgesetzt ist.

 

Promotionen ohne Zeitdruck

Wissenschaftler können ihre Qualifizierung – z.B. eine Promotion oder Habilitation – an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ohne Zeitddruck weiterverfolgen, auch wenn sich ihre Forschungsprojekte wegen Corona verzögern. Dazu haben wir die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen nach dem Wissenschaftszeitertragsgesetz um sechs Monate verlängert mit einer Option für weitere 6 Monate, falls die Pandemie länger andauern sollte.

 

Sozialschutz-Paket II hilft Kurzarbeitern und Arbeislosen

Um die sozialen Folgen der Corona-Pandemie weiter abzufedern, haben wir das Sozialschutz-Paket II in den Bundestag eingebracht. Die Maßnahmen gelten vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020.

Kurzarbeiter profitieren am meisten: Es gibt höhere Hinzuverdienstgrenzen für alle Berufe bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens – und höheres Kurzarbeitergeld, wenn die Arbeitszeit um mindestens 50% reduziert wurde. So soll ab Mai das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Monat auf 70% des Nettoentgelts, bzw. 77% in Haushalten mit Kindern, steigen, und ab dem 7. Monat auf 80 bzw. 87%.

Außerdem wird das Arbeitslosengeld für alle die um drei Monate verlängert, für die der Anspruch bis zum 31. Dezember 2020 enden würde.

Weitere Vorteile zeigt diese Infografik:

 

 

Mehr Tests, mehr Digitalisierung, mehr Geld für Pflegekräfte gegen Corona

Mit dem zweiten Infektionsschutz-Gesetz wollen wir besonders gefährdete Menschen noch besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen und Infektionsketten leichter durchbrechen.

Dazu stärken wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst durch schnellere Digitalisierung, erweitern die Meldepflichten und ermöglichen mehr Tests in Pflegeheimen und bei Menschen ohne Symptome. Außerdem sollen Pflegekräfte einen Bonus von bis zu 1.000 Euro erhalten und Pflegebedürftige bedarfsgerechter unterstützt werden. Auch Auszubildende, freiwillige Helfer, Leiharbeiter und Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten.

Von vielen Seiten wurde kritisiert, dass das Gesetz ursprünglich auch Ausnahmen von Beschränkungen für diejenigen ermöglichen sollte, die gegen COVID-19 immun sind und ihre Immunität in einem Immunitätsausweis nachweisen können. Darüber werden wir aber nicht jetzt, sondern erst dann entscheiden, wenn der Deutsche Ethikrat dazu seine Stellungnahme abgegeben hat, um die Bundesgesundheitsminsiter Spahn gebeten hat.

 

 

Neuer Rettungsschirm für Physiotherapeuten und Mutter-Kind-Kuren

Ab diese Woche gilt auch der neue Rettungsschirm von Bundesgesundheitsminister Spahn für Physiotherapeuten, Zahnärzte und Reha-Einrichtungen für Mutter-Kind-Kuren. So erhalten Physiotherapeuten für drei Monate eine einmalige Ausgleichszahlung von 40% der Vergütung, die sie im 4. Quartal 2019 von der GKV bekommen haben. Diese Leistung gibt es zusätzlich zu den bereits beschlossenen Maßnahmen wie Kurzarbeitergeld oder Soforthilfe für Selbstständige. Die Einrichtungen des Müttergenesungswerks (und ähnliche) erhalten Ausgleichszahlungen von 60% ihrer Einnahmeausfälle. Das ist auch wichtig zur Vorbeugung gegen die zunehmende häusliche Gewalt.

 

 

Gutscheinlösung für die Kultur- und Sportszene leider vertagt

Mit großer Sorge erfüllt mich, dass die SPD den Beschluss für eine Gutscheinlösung für Sport- und Kulturveranstaltungen vertagt hat.

Eigentlich wollten wir am Donnerstag beschließen, dass die Veranstalter ihren Kunden für die Tickets, die sie vor dem 8. März 2020 gekauft haben, statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein geben können, der bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst werden kann – wobei aber der Anspruch auf Erstattung in Härtefällen weiter bestehen bleibt.

Eine Aufweichung der Härtefallregelung, wie sie der SPD offenbar vorschwebt, hätte massive Folgen für den gesamten Veranstalterbereich. Denn wenn die Veranstalter in den meisten Fällen zur Ticketrückerstattung verpflichtet würden, droht fast der Hälfte der Firmen die Insolvenz. Das ist weder wirtschaftlich noch kulturpolitisch verantwortbar. Außerdem bleiben die Ticketbesitzer im Falle der Insolvenz erst recht auf ihren Kosten sitzen. Für alle Beteiligten wäre der Schaden groß.

 

 

Weitgehende Lockerungen vereinbart

Wann gehts wieder los mit der Kitabetreuung, dem Freizeitsport oder den Restaurantbesuchen? Am Mittwoch hat die Bundeskanzlerin mit den Länderchefs und Chefinnen die nächsten, weitreichenden Öffnungsschritte vereinbart.
Hier gehts zu den Beschlüssen.