Neues zum Wahlrecht: Weniger MdBs, neue Aufstellungsverfahren für Notfälle

Weniger MdBs

Nach langen Vorverhandlungen jetzt zügig verabschiedet: Die lang ersehnte Wahlrechtsreform, die verhindert, dass der Bundestag zum XXL-Parlament wird, indem sie die Zahl der Abgeordneten dauerhaft begrenzt. Damit bleibt der Bundestag auch künftig arbeits- und handlungsfähig. Künftig gilt:

  • Zur Bundestagswahl 2021 bleibt die Zahl der 299 Wahlkreise zunächst gleich.
  • Neu ist, dass Überhangmandate mit Listenmandaten bundesweit verrechnet Die Mandate werden aber weiter föderal ausgewogen verteilt.
  • Bei mehr als 598 Mandaten bleiben bis zu drei Überhangmandate unausgeglichen.
  • Zur Bundestagswahl 2025 wird die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 280 reduziert. Dabei soll die Bürgernähe und Wahlkreispräsenz der Abgeordneten erhalten bleiben.

 

Foto: Anja/Pixabay

Reformkommission

Noch in dieser Wahlperiode wird außerdem eine Reformkommission eingesetzt, um bis spätestens Mitte 2023 Wahlrechtsfragen zu bearbeiten, wie:

  • Soll man schon ab 16 Jahren wählen können?
  • Macht es Sinn, die Wahlperiode zu verlängern?
  • Wie können wir die Parlamentsarbeit modernisieren?
  • Wie ist die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Bundestag zu erreichen?

Neue Aufstellungsverfahren in Notfällen:

Damit die Kandidatenaufstellung auch in Ausnahmefällen wie der Corona-Pandemie funktioniert, wenn physische Versammlungen nicht möglich sind, soll das Bundesinnenministerium bei Bedarf und befristet bis 2021 Ausnahmebestimmungen erlassen können.

Dazu können elektronische Vorverfahren zählen, schriftliche Kandidatenvorstellungen und die geheime Schlussabstimmung per Briefwahl. Zusätzlich gibt es Änderungen im Parteienrecht.

Die Infos zu allen Plenardebatten – finden Sie hier und in den Plenarprotokollen.