Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Diese Woche im Plenum:

Vor dem Hintergrund eines umfangreichen Fachkräftebedarfs sind wir auf eine bessere Nutzung der inländischen und europäischen Fachkräftepotenziale, aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das wir diese Woche anberaten haben, wollen wir deshalb die Möglichkeiten für eine bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erweitern. Grundsätzlich soll dabei gelten: Keine Zuwanderung ohne Jobangebot, keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme und keine Zuwanderung ohne ausreichende Deutschkenntnisse.

Vor allem die Zuwanderungsmöglichkeiten für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung werden ausgebaut. Es wird auch bessere Möglichkeiten für die Einreise von Fachkräften geben, die für die volle Anerkennung der beruflichen Qualifikation noch eine Nachqualifizierung absolvieren müssen, und für IT-Spezialisten ohne formalen Abschluss. Auch die Einreise zur Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche wird erleichtert. Um die Verfahren zu beschleunigen, sollen die Länder künftig für die Fachkräftezuwanderung jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten. Zusätzlich soll es ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren geben, das die Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde beantragen können. Vor der Verabschiedung des Gesetzes wird es voraussichtlich noch eine Expertenanhörung im Bundestag geben.

Duldung für Azubis und Beschäftigte.

Wir wollen die Ausbildungsduldung, die sogenannte 3+2-Regelung, auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- und Helferberufe erweitern, wenn eine qualifizierte Ausbildung in diesen Mangelberufen statt-findet. Zudem sollen geduldete Asylbewerber und Flüchtlinge, die durch ihre Arbeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind, eine längerfristige Beschäftigungsduldung er-halten können. Voraussetzung: Sie müssen seit mindestens 12 Monaten eine Duldung besitzen und seit 18 Monaten eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Diese Möglichkeit ist bis zum 30. Juni 2022 befristet.

Wohnsitzzuweisungen für Flüchtlinge.

Wir werden die im August 2016 geschaffene Wohnsitzregelung für anerkannt schutzberechtigte Ausländer entfristen. Mit den Wohnsitzzuweisungen können die Länder ihre Integrationsangebote besser planen.

Zehn Jahre Östliche Partnerschaft der EU.

Mit einem Antrag würdigen wir die „Östliche Partnerschaft“, die die EU genau vor zehn Jahren, am 7. Mai 2009, mit den östlichen Anrainerstaaten Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine beschlossen hat. Damit sollten diese Länder enger an die EU herangeführt und bei der politischen und wirtschaftlichen Modernisierung unterstützt werden. Für das Jubiläumsjahr 2019 sind zahlreiche Veranstaltungen geplant, z.B. ein Außenministertreffen am 13. Mai in Brüssel. Die „Östliche Partnerschaft“ ist in unruhigen sicherheitspolitischen Zeiten für ganz Europa wichtiger denn je.