Mehr Schutz für Kinder im Netz

Ob Instagram, TikTok oder YouTube – jeder Social-Media-Kanal birgt für Kinder die Gefahr, Opfer sexueller Belästigung zu werden. „Cybergrooming“heißt die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern im Netz. Das kann bereits heute mit Freiheitsstrafen zwischen 3 Monaten und 5 Jahren bestraft werden.

Wenn ein Täter allerdings nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, und dabei eigentlich mit einem Erwachsenen chattet, kommt er bisher ungeschoren davon. Das wird sich jetzt ändern, denn wir haben das Strafrecht für Cybergroo-ming heute verschärft. Auch wenn Täter nur vermeintlich mit einem Kind sexuell anzüglich chatten, können die Behörden künftig Durchsuchungen bei Verdächtigen vornehmen und damit den Kampf gegen Kinderpornografie verstärken.

Gleichzeitig sollen Polizisten künftig leichteren Zugang zum Darknet bekommen, wo Kinderpornografie gehandelt wird. Dazu wollen wir ihnen erlauben, Kinderpornografie künstlich am Computer zu erzeugen, mit der sie eine sogenannte „Keuschheitsprobe“ als Eintrittskarte ins
Darknet erhalten. Dabei wird kein einziges Kind missbraucht. Die Polizeibeamten können so die Pädokriminellen eindeutig identifizieren und gezielt dingfest machen. Täter können sich nicht mehr sicher fühlen.