Mehr Geld für Ganztagsbetreuung, mehr e-Government und weniger Geldwäsche

3,5 Milliarden für die Ganztagsbetreuung

Wir machen unser Versprechen wahr und richten ein Sondervermögen des Bundes ein, um die Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in den Ländern zu fördern. Mit dem gestern verabschiedeten Ganztagsfinanzierungsgesetz sehen wir dafür zunächst 2 Mrd. Euro für die Jahre 2020 und 2021 vor. Über das Corona-Konjunkturpaket fördert der Bund den Ganztagsausbau mit weiteren 1,5 Mrd. Euro, die dem Sondervermögen in Kürze ebenfalls noch zugeführt werden.

Damit schlagen wir mehrere Fliegen mit einer Klappe und setzen wichtige Signale:

  • Wir bereiten den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen vor, der 2025 kommen soll.
  • Wir können die Schülerinnen und Schüler besser individuell fördern und benachteiligte Kinder besser integrieren.
  • Wir sorgen dafür, dass die Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können.

Digitale Rentenübersicht

Künftig sollen die Bürgerinnen und Bürger einfach und sicher den Stand ihrer Alterssicherung online einsehen können. Damit kann jede/r die eigene Alterssicherung besser planen. Dazu soll eine zentrale Stelle für die digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund errichtet werden, wo die Ansprüche aus der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung transparent dargestellt sind. Gleichzeitig wollen wir mit dem Gesetz die Sozialwahlen modernisieren, den Anteil der Frauen in der Selbstverwaltung erhöhen, die Vergabe von Reha-Leistungen transparenter machen und die Zulassung von Reha-Einrichtungen neu regeln.

Mehr e-Government und Datencockpits

Bürgerinnen und Bürger können künftig selbst ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal aus dem Melderegister abrufen. Neu ist auch die Möglichkeit der Sofortauskunft und der effektivere länderübergreifende automatisierte Datenabruf. Die Änderung des Bundesmeldegesetzes macht diese und weitere Erleichterungen möglich.

Mit dem Registermodernisierungsgesetz, das wir in erster Lesung beraten haben, machen wir einen weiteren Schritt hin zu einer bürgerfreundlichen digitalen Verwaltung. Wir führen damit die Steuer-ID in allen Registern ein, die für das Onlinezugangsgesetz relevant sind. Dadurch können künftig die von einem Register übermittelten Daten fehlerfrei einer bestimmten Person zugeordnet werden. Das entlastet auch die Bürger, da sie künftig weniger Nachweise gegenüber den Behörden erbringen müssen. Der Datenschutz ist sichergestellt, denn es gibt umfangreiche Kontroll- und Protokollierungsvorschriften. Und mit dem neuen „Datencockpit“ können die Bürger bequem digital nachvollziehen, welche Behörde wann und warum auf welche ihrer Daten zugegriffen hat.

Geldwäsche den Riegel vorschieben

Kriminelle muss man dort treffen, wo es weh tut – beim Geld. Um Geldwäsche künftig effektiver zu bekämpfen und die Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen, wollen wir den Nachweis von Geldwäsche mit einem neuen Gesetz wesentlich erleichtern.

Es soll künftig nicht mehr darauf ankommen, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten stammen. Entscheidend wird nur noch sein, dass ein Vermögenswert durch irgendeine Straftat erlangt wurde, ganz gleich ob durch Drogenhandel, Schutzgelderpressung oder Menschenhandel.

Weitere Debatteninfos

Die Infos zu allen Plenardebatten – darunter auch zum Bericht des Wehrbeauftragten – finden Sie hier und in den Plenarprotokollen.