Nationale Stelle zur Verhütung von Folter empfiehlt u.a. bessere Haftbedingungen!

Auch in Deutschland können wir noch einiges verbessern, wenn es um die Verhältnisse in Gefängnissen, in der Psychiatrie oder auch bei Abschiebungen geht.

Im Menschenrechtsausschuss haben wir dazu den aktuellen Jahresbericht 2019 und die Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter diskutiert, die darüber wacht, dass die UN-Antifolterkonvention in Deutschland eingehalten wird, und deshalb 2019 rund 60 Einrichtungen besucht hat. Als Berichterstatter habe ich dazu das Gespräch mit Rainer Dopp, Staatssekretär a.D. und Vorsitzender der Länderkommission der Nationalen Stelle, geführt.

Ein gutes Zeichen: Die Nationale Stelle hat keine Anzeichen für die Anwendung von Folter oder für die Misshandlung von Inhaftierten gefunden.

Unser gemeinsames Ziel ist es, positive Beispiele herauszustellen und die Empfehlungen der Nationalen Stelle künftig noch besser bekannt zu machen – und sie bei Bedarf auch in anderen als den überprüften Einrichtungen umzusetzen, um verschiedene Mängel zu beseitigen und eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten.

So sollen zum Beispiel psychiatrische Einrichtungen insbesondere Krisenräume zur Absonderung von Patienten besser ausstatten, die Überbelegung von Patientenzimmern vermeiden, bei der Kameraüberwachung die Privatsphäre bei Toilettengängen zu achten und zu gewährleisten, dass bei Fixierungen die Verhältnismäßigkeit noch besser überwacht und dokumentiert wird.

Beim Zoll und in Polizeidienststellen sollen u.a. die Gewahrsamsräume besser ausgestattet, Gefahrenpunkte beseitigt und die Vertraulichkeit von Gesprächen besser gewährleistet werden. Bei Abschiebungen sollen beispielsweise Zwangsmaßnahmen im Beisein von Kindern, unverhältnismäßig lange Abschiebemaßnahmen und Plastik- oder Metallfesseln vermieden werden.

Insgesamt müssen wir die menschenrechtlichen Standards bei Freiheitsentzügen aller Art ständig weiterentwickeln. Dazu hat sich die Nationale Stelle auch 2019 mit anderen europäischen Ländern intensiv ausgetauscht und beteiligt sich an einem Projekt zur Harmonisierung von Haftstandards in der EU.

In unserem Entschließungsantrag haben wir die Bundesregierung aufgefordert, ihr Engagement zur Verhütung von Folter in Deutschland und weltweit fortzusetzen und die Nationale Stelle ausreichend zu finanzieren. 2020 haben wir das Budget deshalb bereits auf 640.000 Euro erhöht – davon finanzieren 1/3 der Bund und 2/3 die Länder.

Staatssekretär a.D. Rainer Dopp,
Foto: BMJ (Ausschnitt)