Corona-Spezial

Die Bundeskanzlerin mahnt zur Vorsicht

In ihrer Regierungserklärung nannte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Corona-Pandemie eine demokratische Herausforderung. Noch nie sei ihr etwas so schwer gefallen wie die notwendigen Einschränkungen der Freiheit. Gleichzeitig warnte sie davor, die Lockerungen zu schnell voran-zutreiben, denn die Gefahr sei noch lange nicht gebannt. Disziplin gerade jetzt am Anfang der Pandemie werde sich lohnen und weitere Öffnungen ermöglichen. Sie erklärte sich beim Kampf gegen Corona zudem zutiefst solidarisch mit Europa.

Hier können Sie ihre ganze Rede nachhören-  und hier weitere Debattenbeiträge unserer Fraktionsmitglieder.

 

 

Gutscheine helfen Kultur- und Sportszene

Wegen der Kontaktverbote mussten in den letzten Wochen fast alle Sport- und Kulturveranstaltungen abgesagt und Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Wir wollen jetzt die vielen betroffenen Veranstalter besser vor einer Insolvenz-Welle schützen, die droht, falls sie alle der verkauften Eintrittskarten jetzt zurücknehmen und auszahlen müssten. Ein radikaler Kahlschlag in der Kultur- und Sportszene wäre sonst die Folge – und am Ende würde es nur Verlierer geben.

Wir haben deshalb am Mittwoch einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass die Veranstalter ihren Kunden für die Tickets, die sie vor dem 8. März 2020 gekauft haben, statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein geben können. Das verschafft ihnen Luft, um die weiter laufenden Kosten zu zahlen und eine Pleite abzuwenden. Der Gutschein kann bis zum 31. Dezember 2021 entweder für eine Nachholveranstaltung oder für eine alternative Veranstaltung eingelöst werden.

In den Fällen, wo die Einlösung des Gutscheins bis zum 31.12.2021 nicht möglich ist oder wenn das Eintrittsgeld aus persönlichen Gründen benötigt wird, behalten die Kunden ihren Anspruch auf Erstattung.

Das Gesetz werden wir am 7. Mai nach den Ausschuss-Beratungen beschießen.

 

Wir schützen wichtige Unternehmen

Wenn zum Beispiel ein deutsches Biotech-Unternehmen einen Impfstoff gegen Corona entwickelt, wollen wir auch im eigenen Land einen Nutzen davon haben. Um solche und andere wichtige Unternehmen besser vor der Übernahme durch Investoren außerhalb der EU zu schützen, planen wir eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung mit schärferen Kontrollen ausländischer Direktinvestitionen.

Damit sichern wir gleichzeitig unsere Vorsorgung mit wichtigen Produkten, Informationen und Technologien. Zu den sogenannten kritischen Infrastrukturen gehören z.B. auch Unternehmen in den Bereichen Medizintechnik, Schutzausrüstung, Energie und Telekommunikation oder Cloud-Computing.

Die neuen Regeln basieren auf der EU-Screening-Verordnung, die EU-weit gilt.

 

Volles Elterngeld trotz Corona-Krise

Wir werden die Regeln für das Elterngeld anpassen, um Eltern zu unterstützen, die wegen der Corona-Krise die Voraussetzungen für das Elterngeld eigentlich nicht mehr erfüllen können.

Der entsprechende Gesetzentwurf sieht vor:

  • Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I, das wegen der Corona-Pandemie gezahlt wird, reduzieren das Elterngeld nicht. Die Monate, in denen der Verdienst wegen Corona geringer ist, werden auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind ausgeklammert.
  • Eltern, die in systemrelevanten Berufen – z.B. in Krankenhäusern – arbeiten und an ihrem Arbeitsplatz jetzt dringend benötigt werden, können ihre Elterngeldmonate aufschieben und bis spätestens 21. Juni 2021
  • Eltern, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, sollen den Partner-
    schaftsbonus nicht verlieren
    , wenn sie wegen der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.

 

 

Hilfen für Studenten und Wissenschaftler

Ganz klar: Die Pandemie macht auch vor Bildung und Wissenschaft nicht halt. Die Nutzung von Laboren und Bibliotheken, Forschungsreisen, Vorlesungen, die Ausbildungsplanung – alles ist eingeschränkt. Um auch hier schnell und unbürokratisch zu helfen, werden wir die Hilfen für Auszubildende, Studierende und Wissenschaftler/innen rückwirkend zum 1. März gesetzlich ausweiten.

Weiter volles BAföG

Studierende und junge Menschen in schulischer Ausbildung (z.B. Pflege-Azubis), die in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen mit anpacken und unsere Gesellschaft unterstützen, behalten ihre volle BAföG-Förderung. Das zusätzliche Einkommen wird komplett von der Anrechnung freigestellt. Als systemrelevant zählt z.B. die Arbeit in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, Schulen und Kindergärten, in der Land- und Ernährungswirtschaft, in Ordnungs- und Sicherheitsbehörden oder auch die Mithilfe beim Bau provisorischer Krankenhäuser.

Ebenfalls wichtig: BAföG-Geförderte erhalten ihre Förderung bis auf weiteres auch, wenn der Lehrbetrieb an Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie zeitweilig ausgesetzt ist.

Befristung für Wissenschaftler verlängert

Wissenschaftler erhalten Planungssicherheit und können ihre Qualifizierung – z.B. eine Promotion oder Habilitation – trotz der Corona-bedingten Einschränkungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ohne Zeitddruck weiterverfolgen – z.B. wenn sich Forschungs-projekte wegen Corona verzögern. Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen nach dem Wissenschaftszeitertragsgesetz wird deshalb pandemiebedingt um sechs Monate verlängert mit einer Option zur Verlängerung um weitere 6 Monate, falls die Pandemie länger andauern sollte.