Corona Spezial: Corona eindämmen - Hilfen weiter verbessern - Perspektiven aufzeigen

Aktuelle Stunde: Ein Jahr Corona in Deutschland – Wie geht es weiter?

Ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie hat die Bekämpfung der Pandemie-Folgen auch diese Sitzungswoche geprägt. Ich halte die Beschlüsse des Bund-Länder-Treffens vom 19. Januar für absolut notwendig, denn die Infektionszahlen sind weiter zu hoch. Wir müssen insbesondere die Ausbreitung der neuen, ansteckenderen Virus-Varianten aus Großbritannien verhindern. In unserer Aktuellen Stunde haben wir intensiv über die Folgen und die weiteren Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie diskutiert.

Alle an einem Strang ziehen

Dabei ist das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger unser wichtigstes politisches Kapital. In dieser Jahrhundert-Pandemie müssen daher alle Verantwortlichen in Gemeinden, Ländern, Bund und Europäischer Union an einem Strang ziehen. Das ist nicht immer einfach, und die Zusammenarbeit muss immer weiter verbessert werden.

Nur so können wir unsere Ziele erreichen, Menschenleben zu schützen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise soweit wie möglich abzumildern und gut aus der Krise herauskommen.

Vorsichtig optimistisch

Ich bin hier zurzeit vorsichtig optimistisch, denn: Die Infektionszahlen sinken aufgrund der Schutzmaßnahmen stetig weiter.

Die Impfung gegen Corona macht trotz der aktuellen Lieferprobleme – die hoffentlich bald behoben werden können – weiter Fortschritte. Rund 1.8 Mio. Personen haben inzwischen die Erstimpfung erhalten und über 400.000 schon die Zweitimpfung. Hier sind auch noch einmal alle Infos zum Impfen und hier das Impfdashboard mit den aktuellen Impfzahlen.

Die Substanz unserer Wirtschaft ist intakt. Der Bundeshaushalt erlaubt weitere Unterstützungsmaßnahmen.

Und das Konjunktur-und Zukunftspaket ist der richtige Fahrplan aus der Krise. Damit wollen wir auch die Digitalisierung und Zukunftstechnologien wie Wasserstoff- und Quantentechnologien vorantreiben, um neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

Schrittweise aus dem Lockdown

Sobald die Anzahl der Corona-Neuinfektionen auf ein vertretbares Maß gesenkt ist, brauchen wir auf der Grundlage verlässlicher Daten des Infektionsgeschehens regionale Stufenpläne für die Öffnung der Wirtschaft, damit der Neustart gelingen kann.

Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen und eine Öffnung von Geschäften oder Gastronomie muss jedoch so vorsichtig gestaltet werden, dass die Infektionszahlen nicht gleich wieder nach oben schnellen. Dafür brauchen wir auch eine massive Ausweitung der Corona-Tests – auch der neuen Selbsttests, die in Apotheken zu kaufen sein sollen, sobald sie zugelassen sind. Eine entsprechende Änderung der Medizinprodukte-Verordnung ist in Arbeit.

Schuldenbremse macht handlungsfähig

Bei allem ist auch für mich und meine Fraktion entscheidend, dass die Schuldenbremse nicht aufgegeben wird, denn nur mit soliden Finanzen können wir auch künftig Spielräume offen halten, handlungsfähig bleiben und die Zukunft gut gestalten. Das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit.

Gleichzeitig bleibt es richtig, dass wir die jetzt die für Katastrophenfälle vorgesehen Ausnahmeregelung genutzt und die Schuldenbremse vorübergehend ausgesetzt haben, um den Unternehmen, Soloselbstständigen und anderen Betroffenen helfen zu können.

Das ist aber nicht unbegrenzt möglich. Wir müssen im nächsten Jahr zu den normalen Regeln der Schuldenbremse zurück.

Corona-Hilfen werden weiter verbessert

Gute Nachrichten für Unternehmen: Die Bundesregierung wird den Zugang zu den Wirtschaftshilfen weiter vereinfachen, Investitionen in Online-Shops zusätzlich fördern, die steuerliche Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern verbessern, die Auszahlungssummen erhöhen und die Auszahlung der Hilfen weiter beschleunigen.

So soll die Beantragung der Überbrückungshilfe III im Laufe des Februars möglich sein, die Auszahlungen wird dann ab März erfolgen.

Zudem gibt es eine Sonderregelung für Einzelhändler, die ihre Saisonware  wegen des Lockdowns nicht mehr oder nur mit erheblichen Wertverlusten verkauft werden konnten, z.B. Weihnachtsartikel, Feuerwerkskörper, Winterkleidung oder verderbliche Ware.

Außerdem wird die Insolvenzantragspflicht bis zum 30. April 2021 verlängert.

Inzwischen hat die EU-Kommission auch den Beihilferahmen für die Corona-Hilfen erweitert und verlängert. Insbesondere wurden die beihilferechtlichen Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf 1,8 Mio. Euro und für Fixkostenhilfen auf 10 Mio. Euro substantiell erhöht. Zudem hat die Kommission einen 642 Mio. Euro-Rettungsschirm für die deutsche Messe- und Kongressbranche genehmigt, um die Gewinn-Einbußen abzumildern. Damit gewinnen wir zusätzliche Flexibilität bei den Finanzhilfen für die Unternehmen.